Rechtsprechung
Urteile zum Verkehrsrecht
Hier stelle ich Ihnen Entscheidungen vor, die zeigen, wie Gerichte in Fällen wie Ihrem urteilen: kurz erklärt, mit Aktenzeichen und Quelle. Jeder Fall ist anders. Wenn Sie wissen möchten, was ein Urteil für Sie bedeutet, rufen Sie mich an.
Waschanlage: Warnschild genügt, kein Ersatz für abgerissenen Spoiler
Reißt in der Waschstraße ein Serienspoiler ab, muss der Betreiber nach einem Urteil des AG München nicht zahlen, wenn er deutlich gewarnt hat.
Wohnmobil ohne Fahrzeugbrief: Käufer darf Zahlung und Abnahme verweigern
Sie müssen ein Fahrzeug nicht bezahlen, solange der Verkäufer Ihnen nicht gleichzeitig die Zulassungsbescheinigung Teil II übergibt.
Verzögerte Nachbesserung: Nutzungsausfall auch bei vorher defektem Auto
Bessert die Werkstatt eine mangelhafte Reparatur nicht rechtzeitig nach, kann sie Nutzungsausfall schulden, auch wenn Ihr Auto vorher schon nicht fuhr.
Unfall kurz nach Rollerkauf: Händler muss andere Ursache beweisen
Verunglückt ein Verbraucher kurz nach dem Kauf beim Händler und kommt ein Fahrzeugdefekt als Ursache in Betracht, muss der Händler beweisen, dass eine …
Defekter Austauschmotor: Werkstatt muss Schadensersatz zahlen
Wer einen mangelhaften Motor einbaut und Reklamationen abblockt, haftet auf Schadensersatz, auch wenn der Fehler vom Teilelieferanten stammt.
Unklare Händler-Mail zur Finanzierung: Anwaltskosten werden nicht ersetzt
Nicht jede missverständliche Nachricht des Händlers rechtfertigt sofort einen Anwalt auf dessen Kosten.
Neuwagen über ein Jahr zu spät: Händler zahlt entgangene Förderprämien
Ein unverbindlicher Liefertermin bleibt nicht folgenlos: Sechs Wochen nach Überschreitung können Sie den Händler mit einer Aufforderung in Verzug setzen.
Unfall bei der Testfahrt: Tuning-Werkstatt haftet für den Totalschaden
Beschädigt die Werkstatt Ihr Auto bei einer Probe- oder Testfahrt, haftet sie für ihren Mitarbeiter wie für eigenes Verschulden.
Wohnmobil mit gefälschter Vollmacht angekauft: Händlerin muss zahlen
Wer ein Fahrzeug von jemandem kauft, der nur als Vertreter des Eigentümers auftritt, muss die Vollmacht sorgfältig prüfen.
Fünf vergebliche Reparaturen: Rücktritt und Nutzungsausfall für den Käufer
Sie müssen nicht unbegrenzt Reparaturversuche hinnehmen; nach zwei erfolglosen Versuchen gilt die Nachbesserung in der Regel als fehlgeschlagen.
Angelernter Schlüssel fehlt: Händlerin muss neue Schließzylinder bezahlen
Fragen Sie bei der Übergabe, wie viele Schlüssel angelernt sind, und lassen Sie die Zahl im Übergabeprotokoll festhalten.
Schlüssel in den Werkstattbriefkasten: Obhut beginnt erst mit der Übernahme
Wer sein Auto außerhalb der Öffnungszeiten abstellt, trägt bis zur Übernahme durch die Werkstatt selbst das Risiko.
Auslieferungsstopp des Herstellers: Kein Nutzungsausfall für den Neuwagenkäufer
Verzögert sich die Auslieferung eines Neuwagens, haben Sie nur dann Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn der Händler die Verzögerung zu vertreten hat.
Auto ans Pfandhaus verkauft und zurückgemietet: Vertrag sittenwidrig
Wer sein Auto in Geldnot weit unter Wert an einen „Sale-and-rent-back“-Anbieter verkauft, kann den Vertrag angreifen.
Waschanlage: Keine Haftung, wenn der Betreiber ordentliche Wartung belegt
Nicht jeder Schaden in der Waschanlage führt zur Haftung des Betreibers. Entscheidend ist, ob er ordnungsgemäße Wartung und Kontrolle nachweisen kann.
Oldtimer aus der Werkstatthalle gestohlen: Werkstatt haftet für Obhutsfehler
Die Werkstatt muss Ihr Auto während des Aufenthalts so sichern, wie es sein Wert verlangt; bei Oldtimern gelten strengere Anforderungen.
Inspektion: Keine Haftung, wenn der Kunde weitere Prüfung ablehnt
Lehnen Sie eine angebotene weitergehende Untersuchung ab, können Sie die Werkstatt später kaum für einen dadurch unentdeckten Schaden haftbar machen.
Restkaufpreis nicht gezahlt: Verkäufer darf Anzahlung verrechnen
Wer ein Fahrzeug kauft und den Kaufpreis nicht fristgerecht zahlt, riskiert mehr als den Verlust des Wagens.
Fehlersuche in der Werkstatt: Ansprüche verjähren nach zwei Jahren
Auch für Ansprüche aus einer Fehlersuche oder Reparatur am Auto gilt grundsätzlich eine Frist von nur zwei Jahren ab Abnahme.
Mangel am Gebrauchtwagen: Reparaturkosten auch ohne Reparatur ersetzt
Käufer müssen einen Mangel nicht erst reparieren lassen, um die Reparaturkosten ersetzt zu verlangen.