Oldtimer aus der Werkstatthalle gestohlen: Werkstatt haftet für Obhutsfehler

Landgericht Aachen, Urteil vom 01.06.2022 – 12 O 248/21

Aus einer Werkstatthalle, deren Rolltor nur mit einem Vorhängeschloss gesichert war, wurde ein BMW-Oldtimer von 1964 gestohlen; die Fahrzeuge standen unverschlossen, die Zündschlüssel hingen in einem Büro. Der Kaskoversicherer zahlte 87.850 € und nahm die Werkstatt aus übergegangenem Recht (§ 86 VVG) in Anspruch. Das Landgericht verurteilte die Werkstatt zur Zahlung von 80.000 € nebst Anwaltskosten: Sie verletzte ihre Obhutspflicht aus dem Werkvertrag (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 631 BGB), weil sie die Fahrzeuge nicht abschloss; Brandschutzauflagen rechtfertigten das nicht, weil mildere Mittel zur Verfügung standen. Den Fahrzeugwert schätzte das Gericht nach § 287 ZPO unter Abzug für einen Motormangel; verjährt war der Anspruch wegen des rechtzeitig eingeleiteten Mahnverfahrens nicht.

Was das für Sie bedeutet

Die Werkstatt muss Ihr Auto während des Aufenthalts so sichern, wie es sein Wert verlangt; bei Oldtimern und teuren Fahrzeugen gelten strengere Anforderungen. Fragen Sie vor der Abgabe, wo das Auto über Nacht steht und wo die Schlüssel verwahrt werden. Melden Sie einen Diebstahl sofort Polizei und Versicherung.

Hinweis: Rechtskraft nicht bekannt.

Quelle: dejure.org

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