Ein Mann in Anzug und Mütze, der an einem grauen Oldtimer-Auto in einer Garage oder Werkstatt steht, lächelnd und berührend das Auto.

Profisport

Verkehrsrecht für Profisportler

Bußgeld, Fahrverbot, Strafverfahren, Führerschein – vertraulich, bundesweit und abgestimmt auf Ihren Spielplan.

Ein Fahrverbot oder ein Strafverfahren trifft Profisportler härter als andere. Training, Spiele, Reisen und Termine mit Sponsoren lassen sich nicht verschieben, und jede Meldung kann in der Öffentlichkeit landen. Ich vertrete bundesweit in Bußgeld- und Strafverfahren und in Führerscheinsachen. Was ein fester Trainings- und Wettkampfplan bedeutet, kenne ich aus eigenem Leistungssport.

Ein Mann überprüft einen weißen Oldtimer im Autohaus. Der Wagen ist auf einer Hebebühne und nach oben gehoben.

Vertraulichkeit

Als Rechtsanwalt bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sprechen direkt mit mir. Ich nenne keine Mandanten und gebe ohne Ihre Zustimmung niemandem Auskunft. Post schicke ich auf Wunsch an eine Anschrift, die Sie bestimmen.

Berater, Verein und Familie

Viele Sportler lassen solche Angelegenheiten über ihren Berater oder den Verein laufen. Das geht, wenn Sie mich insoweit von der Schweigepflicht entbinden. Sie legen fest, wer informiert wird und worüber.

Termine nach Ihrem Spielplan

Besprechungen führe ich auch per Telefon oder Video. Termine stimme ich mit Ihrem Kalender ab. In Bußgeldsachen befreit das Gericht Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Pflicht, zur Verhandlung zu erscheinen. Dann vertrete ich Sie dort allein.

Fahrverbot vermeiden oder planen

Zuerst prüfe ich, ob der Vorwurf hält: Messung, Fahreridentifizierung, Verfahren. Fällt der Vorwurf, fällt auch das Fahrverbot. Lässt es sich nicht vermeiden, kommt es auf den Zeitpunkt an. Im Bußgeldverfahren gilt: Ist gegen Sie in den zwei Jahren vor dem Verstoß und seitdem kein Fahrverbot rechtskräftig geworden, können Sie den Führerschein innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft dann abgeben, wann es passt, etwa in der Sommer- oder Winterpause.

Dienstwagen und Sponsorenfahrzeuge

Fahren Sie ein Fahrzeug des Vereins, eines Sponsors oder einen Leasingwagen, geht der Anhörungsbogen meist zuerst an den Halter. Melden Sie sich dann früh. So lässt sich klären, wer welche Angaben macht und ob dem Halter ein Fahrtenbuch droht.

Wenn die Presse fragt

Medien gebe ich ohne Ihre Zustimmung keine Auskunft. Ob und wie Sie sich öffentlich äußern, besprechen wir vorher, auf Wunsch zusammen mit Ihrem Berater.

Was ich übernehme

  • Bußgeldverfahren: Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Handy am Steuer

  • Strafverfahren: Unfallflucht, Trunkenheits- und Drogenfahrt, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung

  • Führerschein: Punkte, Entziehung, MPU, Neuerteilung

  • Unfallregulierung, Fahrzeugkauf und Leasing

Vergütung

Strafsachen übernehme ich in der Regel auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Die Höhe bespreche ich mit Ihnen, bevor ich tätig werde. Im Übrigen richtet sich die Vergütung nach dem RVG, soweit wir nichts anderes vereinbaren. Eine Rechtsschutzversicherung erstattet regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren.

Kontakt

Rufen Sie mich an: 0521 557550-80. Oder schreiben Sie mir über das Kontaktformular. Anfragen von Beratern und Vereinen sind willkommen.