Rechtsanwalt Alexander Ebner, Fachanwalt für Verkehrsrecht, an einem Porsche

Verkehrsrecht

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht und Bußgeld in Bielefeld

Rechtsanwalt Alexander Ebner unter einem Fahrzeug in der Werkstatt

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, ob zu Fuß, mit Fahrrad, E-Scooter, Motorrad oder Auto, kommt schnell mit dem Verkehrsrecht in Berührung. Verkehrsunfälle mit Personen- oder Sachschäden und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung führen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

Dann lohnt sich frühe anwaltliche Beratung. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Sie außergerichtlich und vor Gericht: sachgerecht, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich fundiert.

Ein Fachanwalt. Klare Spezialisierung. Konsequente Interessenvertretung:

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Schnelles Eingreifen, wenn Fristen laufen
  • Außergerichtliche Verhandlungen
  • Erfahrene Prozessvertretung
  • Individuelle Beratung
  • Kurzfristige Termine

Meine Tätigkeitsbereiche im Verkehrsrecht:

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten: Verteidigung bei Rotlicht-, Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen; Prüfung des Bußgeldbescheids und der Messung.
  • Verkehrsstrafrecht: Verteidigung bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt oder Nötigung im Straßenverkehr.
  • Fahrerlaubnisrecht: Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde bei drohender Entziehung, bei Anordnung einer MPU und bei der Neuerteilung.
  • Unfallregulierung: Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, vollständige Regulierung nach einem Unfall.
  • Personenschäden: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Rente bei schweren Verletzungen.
  • Automobilrecht: Mängel beim Autokauf und Leasing, Streit mit Werkstätten.

Vergütung in Strafsachen: Strafsachen übernehme ich in der Regel auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Die Höhe bespreche ich mit Ihnen, bevor ich tätig werde. Eine Rechtsschutzversicherung erstattet regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren; den Unterschied tragen Sie selbst.