
Fahrerlaubnisrecht
Führerschein entzogen, MPU angeordnet: Ihr Weg zurück zur Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnisbehörde arbeitet nach eigenen Regeln. Sie kann die Fahrerlaubnis entziehen, ohne dass ein Strafgericht entschieden hat. Sie ordnet medizinisch-psychologische Untersuchungen an. Und sie entscheidet, ob und wann Sie Ihren Führerschein zurückbekommen.
Ich prüfe, ob eine Anordnung rechtmäßig ist, und sage Ihnen offen, ob sich ein Rechtsstreit lohnt oder ob der schnellere Weg über eine gut vorbereitete MPU führt. Für die Vorbereitung arbeite ich mit einem erfahrenen Verkehrspsychologen zusammen.
Hier vertrete ich Sie:
- Anordnung einer MPU
- Entziehung nach Punkten
- Alkohol und Cannabis
- Abstinenznachweise
- Neuerteilung nach der Sperre
- Eilverfahren beim Verwaltungsgericht
MPU angeordnet: Was jetzt?
Die Behörde ordnet eine MPU an, wenn Tatsachen Zweifel an Ihrer Fahreignung begründen. Das ist etwa der Fall nach einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr, nach wiederholten Fahrten unter Alkohol- oder Cannabiseinfluss oder wenn die Fahrerlaubnis deswegen schon einmal entzogen war. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine MPU schon ab 1,1 Promille verlangt werden, wenn der Fahrer trotz dieses Werts keine Ausfallerscheinungen zeigte.
Die Anordnung selbst lässt sich nicht gesondert anfechten. Wer das Gutachten aber nicht fristgerecht vorlegt, verliert die Fahrerlaubnis oder bekommt sie nicht zurück, denn die Behörde darf dann auf fehlende Eignung schließen. Ob die Anordnung rechtmäßig ist, muss deshalb geprüft werden, bevor Sie sich entscheiden. Ist sie fehlerhaft, kann man die Untersuchung verweigern und den Streit vor dem Verwaltungsgericht führen. Ist sie rechtmäßig, kommt es nur noch auf die Vorbereitung an.
Ein negatives Gutachten müssen Sie der Behörde nicht vorlegen. Wer im Neuerteilungsverfahren merkt, dass er die MPU nicht bestehen wird, sollte den Antrag zurücknehmen, bevor die Behörde ihn ablehnt. Eine Ablehnung wird im Fahreignungsregister eingetragen, eine Rücknahme nicht.
Abstinenznachweis und Vorbereitung
Bei Alkohol und Drogen verlangen die Gutachter häufig einen lückenlosen Abstinenznachweis über sechs oder zwölf Monate. Anerkannt werden nur Programme nach den sogenannten CTU-Kriterien, mit unangekündigten Urinkontrollen, bei Alkohol auch mit Blutkontrollen, oder mit Haaranalysen bei einem geeigneten Labor. Werte vom Hausarzt reichen in aller Regel nicht. Je früher das Programm beginnt, desto früher ist der Nachweis vollständig.
Ebenso wichtig ist das psychologische Gespräch. Der Gutachter will nachvollziehen, wie es zu der Fahrt kam und was sich seitdem dauerhaft geändert hat. Wer dazu widersprüchliche Angaben macht, fällt durch, auch mit einwandfreien Laborwerten. Eine verkehrspsychologische Vorbereitung ist deshalb kein Luxus. Sie hilft oft auch im Strafverfahren, wenn es um die Länge der Sperre geht.
Cannabis
Seit 2024 gilt im Straßenverkehr ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Nach wiederholten Fahrten unter Cannabiseinfluss ordnet die Behörde eine MPU an. Nach einer einzigen Fahrt braucht sie zusätzliche Tatsachen, die auf einen Missbrauch schließen lassen, etwa sehr hohe Werte ohne jede Auffälligkeit. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet sich an den Laborwerten und am Polizeibericht.
Entziehung nach Punkten
Bei acht Punkten im Fahreignungsregister entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis. Vorher muss sie bei vier oder fünf Punkten ermahnt und bei sechs oder sieben Punkten verwarnt haben. Hat sie eine Stufe übersprungen, verringert sich der Punktestand, und die Entziehung ist vorerst ausgeschlossen. Widerspruch und Klage gegen die Entziehung haben keine aufschiebende Wirkung; helfen kann dann nur ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Eine neue Fahrerlaubnis gibt es frühestens sechs Monate nach Abgabe des Führerscheins und in der Regel nur mit MPU.
Neuerteilung nach der Sperre
Die Sperre des Strafgerichts bestimmt nur, wann Sie frühestens eine neue Fahrerlaubnis bekommen können. Nach ihrem Ende erhalten Sie den Führerschein nicht automatisch zurück; Sie brauchen einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde. Stellen Sie ihn rechtzeitig vor dem Ende der Sperre und klären Sie vorher, ob eine MPU verlangt wird und welche Nachweise Sie dafür brauchen.
Beispielfälle
Die Beispiele sind frei gebildet. Sie zeigen typische Konstellationen, keine konkreten Mandate. Jeder Fall liegt anders; ein bestimmtes Ergebnis kann niemand versprechen.
Über zwei Promille: Die erste MPU scheitert am Abstinenznachweis
Nach einer Trunkenheitsfahrt mit über zwei Promille verliert ein Mann seine Fahrerlaubnis. Nach der Sperre beantragt er die Neuerteilung, die Behörde ordnet eine MPU an. Er geht ohne Beratung zur Untersuchung. Das Gutachten ist negativ: Der Gutachter verlangt einen Abstinenznachweis über einen längeren Zeitraum, belegt sind nur wenige Wochen, und die Werte vom Hausarzt erkennt er nicht an. Weil der Mann das Gutachten nicht vorlegt, lehnt die Behörde den Antrag ab. Die Ablehnung wird im Fahreignungsregister eingetragen.
Hätte er den Antrag rechtzeitig zurückgenommen, wäre es zu dieser Eintragung nicht gekommen. Jetzt heißt es: ein anerkanntes Abstinenzprogramm über zwölf Monate, parallel eine verkehrspsychologische Vorbereitung und ein neuer Antrag erst mit vollständigen Nachweisen. Viele Gutachten scheitern zudem an widersprüchlichen Angaben, etwa zu den Trinkmengen.
Was das Beispiel zeigt: Die MPU ist kein Termin, den man auf sich zukommen lässt. Wer erst nach einem negativen Gutachten Hilfe holt, verliert leicht ein Jahr.
Cannabis: Wann sich der Streit um die MPU lohnt und wann nicht
Ein Fahrer wird einmal unter Cannabiseinfluss kontrolliert. Der THC-Wert liegt weit über dem Grenzwert, dazu kommt ein hoher Abbauwert, der auf regelmäßigen Konsum hindeutet. Ordnet die Behörde jetzt eine MPU an, wird sie damit in aller Regel durchdringen. Die Zeit bis zur Frist nutzt man dann besser für Abstinenznachweis und Vorbereitung.
Anders kann es liegen, wenn eine MPU nur verlangt wird, weil die Fahrerlaubnis vor Jahren wegen Cannabisfahrten entzogen worden war, deren Werte unter dem heutigen Grenzwert lagen. Dann kann es sich lohnen, die Untersuchung zu verweigern und die Anordnung vom Verwaltungsgericht prüfen zu lassen. Das Risiko trägt der Betroffene; er entscheidet nach ausführlicher Aufklärung.
Häufige Fragen zu Führerschein und MPU
Wann ordnet die Behörde eine MPU an?
Nach Alkohol am Steuer unter anderem, wenn Sie mit 1,6 Promille oder mehr gefahren sind oder wiederholt im Straßenverkehr unter Alkohol aufgefallen sind (§ 13 FeV). Nach dem Bundesverwaltungsgericht kann schon ab 1,1 Promille eine MPU verlangt werden, wenn Sie trotz dieses Werts keine Ausfallerscheinungen zeigten. Zur Entscheidung Bei Cannabis regelt § 13a FeV die Voraussetzungen.
Kann ich gegen eine MPU-Anordnung klagen?
Nicht gesondert. Ob die Anordnung rechtmäßig war, prüft das Gericht erst, wenn die Behörde die Fahrerlaubnis entzieht oder die Neuerteilung ablehnt, weil das Gutachten fehlt. Aus dem fehlenden Gutachten darf die Behörde nur dann auf fehlende Eignung schließen, wenn die Anordnung rechtmäßig war (§ 11 Abs. 8 FeV). Zur Entscheidung des BVerwG
Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?
Bei acht Punkten im Fahreignungsregister entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis. Vorher gibt es bei vier oder fünf Punkten eine Ermahnung und bei sechs oder sieben Punkten eine Verwarnung (§ 4 Abs. 5 StVG). Bereits gelöschte Punkte dürfen nicht mitgezählt werden. Zur Entscheidung des BVerwG
Bekomme ich den Führerschein nach der Sperre automatisch zurück?
Nein. Nach Ablauf der Sperre müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen. Die Behörde prüft dann Ihre Eignung und verlangt je nach Anlass eine MPU. Antrag und Vorbereitung sollten deshalb rechtzeitig vor dem Ende der Sperre beginnen.
Was gilt in der Probezeit?
Nach einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2 und 2a StVG). Wer das Seminar nicht fristgerecht besucht, verliert die Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
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