Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 24.10.2023 – 17 C 79/23
Ein Käufer erwarb im Januar 2023 bei einer Gebrauchtwagenhändlerin einen Audi A6 Allroad 3.0 TDI für 36.500 Euro und erhielt zwei Schlüssel, obwohl im Bordcomputer drei Schlüssel angelernt waren. Die Händlerin lieferte den dritten Schlüssel trotz Fristsetzung nicht nach; der Käufer ließ die Schließzylinder tauschen und verlangte 817,51 Euro. Das Amtsgericht gab der Klage statt (§§ 434, 437 Nr. 3, 280, 281 BGB): Ein Käufer darf erwarten, alle angelernten Schlüssel zu bekommen (§ 434 Abs. 3 BGB), und die Händlerin hätte die Zahl im Bordcomputer abfragen oder im Vertrag ausdrücklich auf das Fehlen hinweisen können. Ein bloßer Ersatzschlüssel genügte nicht, weil der fehlende Schlüssel weiter missbraucht werden konnte.
Was das für Sie bedeutet
Fragen Sie bei der Übergabe, wie viele Schlüssel angelernt sind, und lassen Sie die Zahl im Übergabeprotokoll festhalten. Fehlt ein angelernter Schlüssel, setzen Sie dem Händler schriftlich eine Frist zur Nachlieferung. Liefert er nicht, können Sie die Kosten für neue Schlösser als Schadensersatz verlangen.
Hinweis: Rechtskraft nicht bekannt. Einzelfallentscheidung.
Quelle: dejure.org
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