Rechtsprechung
Urteile zum Verkehrsrecht
Hier stelle ich Ihnen Entscheidungen vor, die zeigen, wie Gerichte in Fällen wie Ihrem urteilen: kurz erklärt, mit Aktenzeichen und Quelle. Jeder Fall ist anders. Wenn Sie wissen möchten, was ein Urteil für Sie bedeutet, rufen Sie mich an.
Gebrauchtes E-Auto: Normale Akku-Alterung ist kein Sachmangel
Normale Akku-Alterung ist beim gebrauchten E-Auto kein Rücktrittsgrund.
Wohnmobil ohne Fahrzeugbrief: Käufer darf Zahlung und Abnahme verweigern
Sie müssen ein Fahrzeug nicht bezahlen, solange der Verkäufer Ihnen nicht gleichzeitig die Zulassungsbescheinigung Teil II übergibt.
Fahrzeugbrand kurz nach dem Kauf: Vermutung spricht für einen Mangel
Tritt beim Kauf vom Händler kurz nach Übergabe ein Defekt auf, muss der Verbraucher die genaue Ursache nicht nachweisen.
„Bastlerfahrzeug“ im Vertrag: Händler haftet trotzdem für Mängel
Händler können die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht mit dem Etikett „Bastlerfahrzeug“ aushebeln.
E-Auto verfehlt WLTP-Reichweite deutlich: Rücktritt möglich
Bleibt ein E-Auto im genormten WLTP-Test deutlich hinter der Herstellerangabe zurück und lässt sich das nicht mit normaler Alterung erklären, kann der …
Gelängte Steuerkette beim Gebrauchtwagen: Verschleiß kann Mangel sein
Händler können sich bei einer gelängten Steuerkette nicht pauschal auf „Verschleiß“ berufen.
Oldtimer: Zustandsnote im Kaufvertrag ist eine verbindliche Zusage
Wer einen Oldtimer mit Zustandsnote kauft, kann sich auf diese Note berufen, auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Mangelhaftes Oldtimer-Gutachten: Auftraggeberin darf zurücktreten
Ein Gutachten muss für Sie als Auftraggeber nachvollziehbar sein; unerklärte Befunde und Begriffe sind ein Mangel.
Gebrauchtwagen brennt zwei Monate nach dem Kauf: Kaufpreis zurück
Zeigt sich ein Defekt kurz nach dem Kauf beim Händler, müssen nicht Sie beweisen, dass er schon bei Übergabe vorhanden war.
„Klimaanlage funktioniert“: Zusage gilt trotz Gewährleistungsausschluss
Konkrete Zusagen in Inserat oder Vertrag binden auch den privaten Verkäufer. Käufer sollten Anzeige und Vertrag aufbewahren.
Fahrzeugcheck auf Wunsch der Käuferin: Gewährleistungsausschluss bleibt wirksam
Ein Fahrzeugcheck, den Sie selbst verlangen, verlagert das Risiko unentdeckter Mängel nicht auf den Verkäufer.
Angelernter Schlüssel fehlt: Händlerin muss neue Schließzylinder bezahlen
Fragen Sie bei der Übergabe, wie viele Schlüssel angelernt sind, und lassen Sie die Zahl im Übergabeprotokoll festhalten.
Kein Mangel gefunden: Käufer trägt Abschleppkosten, nicht die Fehlersuche
Bevor Sie Nacherfüllung verlangen, sollten Sie prüfen lassen, ob der Fehler nicht aus Ihrem eigenen Bereich stammt.
Gelängte Steuerkette nach 7.700 km: Übermäßiger Verschleiß ist ein Mangel
Verschleiß ist beim Gebrauchtwagen nicht automatisch Ihr Risiko: Ist ein Bauteil bei Übergabe schon kurz vor dem Versagen, liegt ein Sachmangel vor.
Fehlersuche in der Werkstatt: Ansprüche verjähren nach zwei Jahren
Auch für Ansprüche aus einer Fehlersuche oder Reparatur am Auto gilt grundsätzlich eine Frist von nur zwei Jahren ab Abnahme.
Neuwagen überhitzt: Schon der Verdacht eines Motorschadens ist ein Mangel
Nach einer Überhitzung müssen Sie sich beim Neuwagen nicht mit der Auskunft zufriedengeben, der Motor sei in Ordnung.
Mangelhafter Neuwagen: Anspruch auf Nachfolgemodell nur zwei Jahre
Wer bei einem mangelhaften Neuwagen ein neues Fahrzeug will, muss das zügig verlangen.
Oldtimer „in Agentur“ verkauft: Händler haftet selbst als Verkäufer
Ein Zusatz wie „in Agentur“ macht den Händler nicht automatisch zum bloßen Vermittler – entscheidend ist, wie der Vertrag für den Käufer aussieht.
Neuer Porsche heimlich nachlackiert: Käufer darf zurücktreten
Ein Neuwagen muss fabrikneu sein; Nachlackierungen sind nur unschädlich, wenn sie geringfügig sind und in Werksqualität ausgeführt wurden.
Assistenzsystem regelt Tempo eigenwillig: kein Mangel des Neuwagens
Fahrassistenzsysteme müssen nicht perfekt arbeiten, sondern dem Stand vergleichbarer Fahrzeuge entsprechen.