Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2024 – VIII ZR 161/23
Ein Privatmann verkaufte einen fast 40 Jahre alten Wagen unter Ausschluss der Gewährleistung. In der Anzeige stand, die Klimaanlage funktioniere einwandfrei. Zwei Monate später fiel der Kompressor aus. Der BGH entschied: Ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss erfasst nicht die vereinbarte Beschaffenheit. Das gilt auch für alte Fahrzeuge und Verschleißteile.
Was das für Sie bedeutet
Konkrete Zusagen in Inserat oder Vertrag binden auch den privaten Verkäufer. Käufer sollten Anzeige und Vertrag aufbewahren.
Hinweis: Zurückverwiesen an das LG Limburg; ob der Defekt schon bei Übergabe bestand, war noch zu klären.
Quelle: rws-verlag.de
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