Gebrauchtes E-Auto: Normale Akku-Alterung ist kein Sachmangel

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 02.07.2026 – 7 U 85/24

Eine Käuferin erwarb im August 2022 bei einer Opel-Vertragshändlerin einen gebrauchten Opel Corsa-e (8.485 km) für 25.500 € und trat zurück, weil die Reichweite deutlich unter der Herstellerangabe für Neufahrzeuge (337 km) lag. Ein Gutachter ermittelte nach 4,5 Jahren einen Batteriezustand (SOH) von 93,5 %. Das OLG verneinte einen Sachmangel: Eine bestimmte Reichweite war nicht vereinbart, und ein altersbedingter Kapazitätsverlust, der dem Stand der Technik entspricht, ist die übliche Beschaffenheit.

Was das für Sie bedeutet

Normale Akku-Alterung ist beim gebrauchten E-Auto kein Rücktrittsgrund. Wer eine bestimmte Reichweite oder Akkukapazität braucht, sollte sie schriftlich vereinbaren.

Hinweis: Rechtskraft nicht bekannt. Anders das LG Wuppertal für ein E-Auto, das die WLTP-Reichweite deutlich verfehlte (Urteil vom 18.12.2025 – 10 O 282/23).

Quelle: voris (Niedersachsen)

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