Rechtsprechung
Urteile zum Verkehrsrecht
Hier stelle ich Ihnen Entscheidungen vor, die zeigen, wie Gerichte in Fällen wie Ihrem urteilen: kurz erklärt, mit Aktenzeichen und Quelle. Jeder Fall ist anders. Wenn Sie wissen möchten, was ein Urteil für Sie bedeutet, rufen Sie mich an.
Gebrauchtes E-Auto: Normale Akku-Alterung ist kein Sachmangel
Normale Akku-Alterung ist beim gebrauchten E-Auto kein Rücktrittsgrund.
„Nicht unfallfrei“ in der Rechnung reicht nicht: Rücktritt möglich
Händler müssen Vorschäden konkret benennen und die Abweichung gesondert vereinbaren; Floskeln in der Rechnung schützen sie nicht.
Fahrzeugbrand kurz nach dem Kauf: Vermutung spricht für einen Mangel
Tritt beim Kauf vom Händler kurz nach Übergabe ein Defekt auf, muss der Verbraucher die genaue Ursache nicht nachweisen.
„Bastlerfahrzeug“ im Vertrag: Händler haftet trotzdem für Mängel
Händler können die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht mit dem Etikett „Bastlerfahrzeug“ aushebeln.
Gelängte Steuerkette beim Gebrauchtwagen: Verschleiß kann Mangel sein
Händler können sich bei einer gelängten Steuerkette nicht pauschal auf „Verschleiß“ berufen.
Privatkauf mit Gewährleistungsausschluss: Käufer muss Mangel beweisen
Beim Kauf von privat gibt es keine Beweislastumkehr, und der Gewährleistungsausschluss ist grundsätzlich wirksam.
Oldtimer: Zustandsnote im Kaufvertrag ist eine verbindliche Zusage
Wer einen Oldtimer mit Zustandsnote kauft, kann sich auf diese Note berufen, auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Unklare Händler-Mail zur Finanzierung: Anwaltskosten werden nicht ersetzt
Nicht jede missverständliche Nachricht des Händlers rechtfertigt sofort einen Anwalt auf dessen Kosten.
Gebrauchtwagen vom Händler: Wann nur ein Jahr Gewährleistung gilt
Bei Gebrauchtwagen vom Händler kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden, wenn der Händler diese Form einhält.
Angekreuzte Klausel „keine Haftung für Unfallfreiheit“ beim Händler unwirksam
Händler können sich beim Verkauf an Verbraucher nicht mit Formularklauseln von der Haftung für Unfallschäden freizeichnen.
Auto vom Betrüger gekauft: Kein Eigentum bei groben Ungereimtheiten
Beim Barkauf eines Gebrauchtwagens von einer fremden Person müssen Sie jedem Warnzeichen nachgehen.
Geleaster Gebrauchtwagen: Händler darf Rückzahlung nicht verrechnen
Leasingnehmer, die aus abgetretenen Rechten vom Kauf zurücktreten, verlieren den Rückzahlungsanspruch nicht dadurch, dass die Leasinggesellschaft das …
Gebrauchtwagen brennt zwei Monate nach dem Kauf: Kaufpreis zurück
Zeigt sich ein Defekt kurz nach dem Kauf beim Händler, müssen nicht Sie beweisen, dass er schon bei Übergabe vorhanden war.
Größerer Unfallschaden zu spät entdeckt: Ansprüche verjährt
Gewährleistungsrechte beim Gebrauchtwagenkauf verjähren schnell, beim Händler je nach Vertrag ein oder zwei Jahre nach Übergabe.
„Klimaanlage funktioniert“: Zusage gilt trotz Gewährleistungsausschluss
Konkrete Zusagen in Inserat oder Vertrag binden auch den privaten Verkäufer. Käufer sollten Anzeige und Vertrag aufbewahren.
Fünf vergebliche Reparaturen: Rücktritt und Nutzungsausfall für den Käufer
Sie müssen nicht unbegrenzt Reparaturversuche hinnehmen; nach zwei erfolglosen Versuchen gilt die Nachbesserung in der Regel als fehlgeschlagen.
Angelernter Schlüssel fehlt: Händlerin muss neue Schließzylinder bezahlen
Fragen Sie bei der Übergabe, wie viele Schlüssel angelernt sind, und lassen Sie die Zahl im Übergabeprotokoll festhalten.
Motorschaden nach Gebrauchtwagenkauf: Rücktritt nach zwei Wochen
Verbraucher müssen dem Händler keine Frist mehr setzen; nach angemessener Zeit ab Mangelmeldung dürfen sie zurücktreten.
„Kein Unfall in meiner Besitzzeit“: keine Pflicht, kurze Besitzzeit zu nennen
Die Formel „keine Unfallschäden in meiner Besitzzeit“ sagt wenig.
Kein Mangel gefunden: Käufer trägt Abschleppkosten, nicht die Fehlersuche
Bevor Sie Nacherfüllung verlangen, sollten Sie prüfen lassen, ob der Fehler nicht aus Ihrem eigenen Bereich stammt.