Rechtsprechung
Urteile zum Verkehrsrecht
Hier stelle ich Entscheidungen vor, die für Bußgeld, Strafverfahren, Führerschein, Unfallregulierung und Autokauf wichtig sind: kurz erklärt, mit Aktenzeichen und Quelle. Jedes Urteil betrifft einen Einzelfall. Ob es auf Ihren Fall passt, prüfe ich gern.
Sachverständigenrisiko: Überhöhtes Gutachterhonorar trägt der Schädiger
Der Geschädigte darf einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen und muss keine Preise vergleichen.
Werkstattrisiko: Werkstatt mit abgetretenem Anspruch trägt das Risiko selbst
Wer seinen Anspruch an die Werkstatt abtritt, verschiebt den Streit über die Rechnungshöhe auf die Werkstatt.
Werkstattrisiko: Überhöhte Reparaturrechnung geht zulasten des Schädigers
Der Geschädigte muss sich nicht mit dem Versicherer über einzelne Rechnungspositionen streiten.
Totalschaden: Verkauf zum Gutachten-Restwert ohne Rücksprache
Der Geschädigte kann sein Fahrzeug sofort zum Gutachtenwert verkaufen.
Fiktive Abrechnung: Wann der Versicherer auf eine freie Werkstatt verweisen darf
Bei Fahrzeugen bis drei Jahre ist die Verweisung in der Regel unzumutbar.
Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert: sechs Monate weiterfahren
Wer das Fahrzeug behalten will, erhält mehr als den Wiederbeschaffungsaufwand nur, wenn er es mindestens sechs Monate weiterfährt.
Totalschaden und Weiternutzung: Restwert des regionalen Marktes zählt
Wer sein Unfallfahrzeug behält, muss sich nicht auf ein Restwertangebot einer Internetbörse verweisen lassen.
Gutachterkosten bei kleinen Schäden: Bagatellgrenze
Bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze darf der Geschädigte einen eigenen Gutachter beauftragen.