Mangelhafter Neuwagen: Anspruch auf Nachfolgemodell nur zwei Jahre

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.07.2021 – VIII ZR 254/20

Käufer neuer Diesel-Pkw mit unzulässiger Abschaltsoftware (Motor EA 189) verlangten etwa sieben bis acht Jahre nach dem Kauf statt des angebotenen Software-Updates ein neues, mangelfreies Fahrzeug. Die gekauften Modelle wurden inzwischen nicht mehr gebaut. Der BGH bejahte einen Sachmangel und hielt die Lieferung eines Nachfolgemodells grundsätzlich für möglich, aber nur, wenn der Käufer sie innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsschluss verlangt. Die späten Ersatzlieferungsbegehren scheiterten daher.

Was das für Sie bedeutet

Wer bei einem mangelhaften Neuwagen ein neues Fahrzeug will, muss das zügig verlangen. Später als zwei Jahre nach dem Kauf scheidet ein Anspruch auf das Nachfolgemodell regelmäßig aus.

Hinweis: Entschieden in den Dieselfällen (Motor EA 189); die Zwei-Jahres-Grenze gilt aber allgemein für die Ersatzlieferung beim Neuwagen. Ältere Entscheidung; eine abweichende neuere Rechtsprechung ist nicht bekannt.

Quelle: bundesgerichtshof.de

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