Rechtsprechung
Urteile zum Verkehrsrecht
Hier stelle ich Ihnen Entscheidungen vor, die zeigen, wie Gerichte in Fällen wie Ihrem urteilen: kurz erklärt, mit Aktenzeichen und Quelle. Jeder Fall ist anders. Wenn Sie wissen möchten, was ein Urteil für Sie bedeutet, rufen Sie mich an.
Vorführwagen ohne Fahrzeugbrief gekauft: Käufer darf Auto behalten
Wer beim Vertragshändler einen Vorführ- oder Tageszulassungswagen kauft, verliert ihn nicht ohne Weiteres an einen Sicherungseigentümer, wenn der …
Neuwagen online gekauft: Kein später Widerruf wegen Belehrungsfehlern
Wer online einen Neuwagen kauft, kann nach Ablauf von 14 Tagen ab Übergabe nicht mehr auf kleine Fehler in der Widerrufsbelehrung setzen.
Online-Neuwagen erst zugelassen, dann widerrufen: 20 % Wertersatz
Wer einen online gekauften Neuwagen zulässt und dann widerruft, muss mit einem hohen Abzug rechnen.
Neuwagen über ein Jahr zu spät: Händler zahlt entgangene Förderprämien
Ein unverbindlicher Liefertermin bleibt nicht folgenlos: Sechs Wochen nach Überschreitung können Sie den Händler mit einer Aufforderung in Verzug setzen.
Widerrufsbelehrung ohne Telefonnummer: Online-Autokauf bleibt wirksam
Ein Online-Autokauf lässt sich nicht Monate später allein wegen der fehlenden Telefonnummer in der Belehrung rückgängig machen.
Finanzierter Tesla online gekauft: Widerruf richtet sich gegen die Bank
Bei einem verbundenen Darlehen richten sich Ansprüche aus dem Widerruf gegen die Bank, sobald diese den Kaufpreis ausgezahlt hat.
Neues Wohnmobil mit vielen Mängeln: Käuferin bekommt ein neues Fahrzeug
Beim Neukauf vom Händler können Sie statt weiterer Reparaturen ein neues Fahrzeug verlangen, wenn mehrere Nachbesserungen nicht geholfen haben.
Online-Autokauf: Widerruf nach acht Monaten zu spät
Beim Online-Autokauf haben Sie grundsätzlich 14 Tage ab Übergabe Zeit für den Widerruf, auch wenn Sie vorher Probe gefahren sind.
Tesla per Konfigurator bestellt: Widerruf nur 14 Tage ab Übergabe
Auch einen online konfigurierten Neuwagen können Sie in der Regel widerrufen, aber nur innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe.
Neuwagen ohne Liefertermin: Rücktritt ohne Stornogebühr
Händler dürfen Neuwagenkäufer nicht unbegrenzt warten lassen.
Undichtes Wohnmobil: Wassereintritt ist kein geringfügiger Mangel
Undichtigkeiten am Wohnmobil sind kein Bagatellmangel.
40 % Rabatt, Barzahlung, kein Fahrzeugbrief: Käufer muss das Auto herausgeben
Wer ein Auto ohne Zulassungsbescheinigung Teil II kauft, riskiert, es an den wahren Eigentümer herausgeben zu müssen.
Auslieferungsstopp des Herstellers: Kein Nutzungsausfall für den Neuwagenkäufer
Verzögert sich die Auslieferung eines Neuwagens, haben Sie nur dann Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn der Händler die Verzögerung zu vertreten hat.
Neuwagen überhitzt: Schon der Verdacht eines Motorschadens ist ein Mangel
Nach einer Überhitzung müssen Sie sich beim Neuwagen nicht mit der Auskunft zufriedengeben, der Motor sei in Ordnung.
Mangelhafter Neuwagen: Anspruch auf Nachfolgemodell nur zwei Jahre
Wer bei einem mangelhaften Neuwagen ein neues Fahrzeug will, muss das zügig verlangen.
Neuer Porsche heimlich nachlackiert: Käufer darf zurücktreten
Ein Neuwagen muss fabrikneu sein; Nachlackierungen sind nur unschädlich, wenn sie geringfügig sind und in Werksqualität ausgeführt wurden.
Assistenzsystem regelt Tempo eigenwillig: kein Mangel des Neuwagens
Fahrassistenzsysteme müssen nicht perfekt arbeiten, sondern dem Stand vergleichbarer Fahrzeuge entsprechen.