Neues Wohnmobil mit vielen Mängeln: Käuferin bekommt ein neues Fahrzeug

Landgericht Münster, Urteil vom 15.05.2024 – 4 O 224/22

Eine Käuferin bestellte im Mai 2021 bei einem Autohaus einen neuen VW Grand California 680 für 67.900 Euro. Trotz mehrerer Werkstattaufenthalte blieben zahlreiche Mängel, unter anderem undichte Silikonfugen in der Nasszelle, eine wellige Küchenarbeitsplatte, lose Verkleidungen und ein Riss in der Badezimmerwand. Das Landgericht verurteilte das Autohaus, Zug um Zug gegen Rückgabe des alten ein neues, mangelfreies Fahrzeug zu liefern (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB): Weitere Nachbesserungen waren der Käuferin nicht zuzumuten, und das Autohaus hatte keine Kosten dargelegt, die die Ersatzlieferung unverhältnismäßig gemacht hätten. Eine Vergütung für die bisherige Nutzung schuldete die Käuferin nicht.

Was das für Sie bedeutet

Beim Neukauf vom Händler können Sie statt weiterer Reparaturen ein neues Fahrzeug verlangen, wenn mehrere Nachbesserungen nicht geholfen haben. Für die bisherige Nutzung müssen Sie als Verbraucher bei einer Ersatzlieferung nichts zahlen. Fordern Sie die Ersatzlieferung schriftlich mit Frist und lassen Sie die Mängel durch einen Sachverständigen festhalten.

Hinweis: Rechtskraft nicht bekannt. Kauf vor dem 01.01.2022, altes Recht; dass Verbraucher bei einer Ersatzlieferung keinen Nutzungsersatz schulden, gilt weiter (§ 475 Abs. 3 Satz 1 BGB).

Quelle: nrwe.justiz.nrw.de

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