Rechtsprechung
Urteile zum Verkehrsrecht
Hier stelle ich Ihnen Entscheidungen vor, die zeigen, wie Gerichte in Fällen wie Ihrem urteilen: kurz erklärt, mit Aktenzeichen und Quelle. Jeder Fall ist anders. Wenn Sie wissen möchten, was ein Urteil für Sie bedeutet, rufen Sie mich an.
Reparatur dauert zu lange: Rücktritt trotz Herstellervorgaben
Händler können sich gegenüber Verbrauchern nicht auf lange Herstellerabläufe berufen, ohne den konkreten Zeitbedarf zu belegen.
Verzögerte Nachbesserung: Nutzungsausfall auch bei vorher defektem Auto
Bessert die Werkstatt eine mangelhafte Reparatur nicht rechtzeitig nach, kann sie Nutzungsausfall schulden, auch wenn Ihr Auto vorher schon nicht fuhr.
Defekter Austauschmotor: Werkstatt muss Schadensersatz zahlen
Wer einen mangelhaften Motor einbaut und Reklamationen abblockt, haftet auf Schadensersatz, auch wenn der Fehler vom Teilelieferanten stammt.
Neues Wohnmobil mit vielen Mängeln: Käuferin bekommt ein neues Fahrzeug
Beim Neukauf vom Händler können Sie statt weiterer Reparaturen ein neues Fahrzeug verlangen, wenn mehrere Nachbesserungen nicht geholfen haben.
Fünf vergebliche Reparaturen: Rücktritt und Nutzungsausfall für den Käufer
Sie müssen nicht unbegrenzt Reparaturversuche hinnehmen; nach zwei erfolglosen Versuchen gilt die Nachbesserung in der Regel als fehlgeschlagen.
Motorschaden nach Gebrauchtwagenkauf: Rücktritt nach zwei Wochen
Verbraucher müssen dem Händler keine Frist mehr setzen; nach angemessener Zeit ab Mangelmeldung dürfen sie zurücktreten.
Kein Mangel gefunden: Käufer trägt Abschleppkosten, nicht die Fehlersuche
Bevor Sie Nacherfüllung verlangen, sollten Sie prüfen lassen, ob der Fehler nicht aus Ihrem eigenen Bereich stammt.
Mangelhafter Neuwagen: Anspruch auf Nachfolgemodell nur zwei Jahre
Wer bei einem mangelhaften Neuwagen ein neues Fahrzeug will, muss das zügig verlangen.
Abgeltungsklausel nach Kulanzreparatur unterschrieben: Rücktritt ausgeschlossen
Unterschreiben Sie bei einer Kulanzreparatur keine Erklärung, nach der alle Ansprüche abgegolten sind, ohne sie genau zu prüfen.
Vorführeffekt in der Werkstatt: Händler darf Käufer nicht vertrösten
Tritt ein Fehler in der Werkstatt nicht auf („Vorführeffekt“), darf der Händler den Käufer nicht einfach vertrösten.