Landgericht Itzehoe, Urteil vom 13.06.2024 – 6 O 7/24
Ein Mann verkaufte im Juni 2021 das Wohnmobil seiner früheren Ehefrau für 35.000 Euro an eine Wohnmobilhändlerin und legte eine gefälschte Vollmacht mit der Kopie eines seit rund zehn Jahren abgelaufenen Personalausweises vor; die Händlerin verkaufte das Fahrzeug weiter. Das Landgericht verurteilte sie, der Eigentümerin 35.000 Euro zu zahlen (§§ 989, 990 BGB). § 932 BGB schützt nicht den guten Glauben an eine Vertretungsmacht, und die Händlerin hätte die Fälschung erkennen müssen: Ausweis abgelaufen, Unterschrift abweichend, kein Rückruf bei der Eigentümerin über eine unabhängige Nummer. Dass der Kaufpreis auf das Konto des gemeinsamen Sohnes floss, entlastete sie nicht.
Was das für Sie bedeutet
Wer ein Fahrzeug von jemandem kauft, der nur als Vertreter des Eigentümers auftritt, muss die Vollmacht sorgfältig prüfen. Gleichen Sie Ausweis und Unterschrift ab und sprechen Sie den Eigentümer selbst über eine Telefonnummer an, die Sie nicht vom Vertreter haben. Sonst kann der wahre Eigentümer Ersatz verlangen.
Hinweis: Rechtskraft nicht bekannt. Einzelfallentscheidung.
Quelle: dejure.org
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