Landgericht Arnsberg, Urteil vom 22.02.2024 – 4 O 273/23
Ein Verbraucher bestellte im März 2022 über die Internetseite des Herstellers einen neuen Tesla Model Y Performance für 66.320 Euro und stellte die Ausstattung im Online-Konfigurator zusammen. Übergeben wurde das Fahrzeug am 12.08.2022, widerrufen hat er fast ein Jahr später bei rund 14.700 km. Das Landgericht bejahte zwar ein Widerrufsrecht, weil die Auswahl serienmäßiger Ausstattungsmerkmale kein nach Kundenwunsch angefertigtes Einzelstück macht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Frist von 14 Tagen ab Übergabe war aber abgelaufen; dass die Belehrung keine Telefonnummer nannte, verlängerte sie nicht (§ 356 Abs. 3 BGB).
Was das für Sie bedeutet
Auch einen online konfigurierten Neuwagen können Sie in der Regel widerrufen, aber nur innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe. Eine fehlende Telefonnummer in der Belehrung verlängert die Frist nicht. Prüfen Sie das Fahrzeug gleich nach der Übergabe und widerrufen Sie, wenn überhaupt, sofort und nachweisbar.
Hinweis: Rechtskraft nicht bekannt. Das Ergebnis entspricht der späteren BGH-Rechtsprechung zur fehlenden Telefonnummer (u. a. BGH VIII ZR 143/24 und VIII ZR 62/25).
Quelle: nrwe.justiz.nrw.de
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