Online-Autokauf: Widerruf nach acht Monaten zu spät

Landgericht München I, Endurteil vom 05.03.2024 – 31 O 10361/23

Ein Verbraucher bestellte nach einer online vereinbarten Probefahrt im Februar 2022 über die Website der Verkäuferin einen Tesla Model 3 Performance für 58.170 €; übergeben wurde das Auto im September 2022. Im Mai 2023 widerrief er und berief sich darauf, dass die Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer enthielt. Das Landgericht bejahte zwar ein Widerrufsrecht, weil weder die Probefahrt ohne Verkaufsgespräch noch die Konfiguration im Online-Shop es ausschlossen, wies die Klage aber ab: Die 14-tägige Frist begann mit der Übergabe (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 a BGB), und die Telefonnummer gehört nicht zu den Angaben, deren Fehlen die Frist verlängert.

Was das für Sie bedeutet

Beim Online-Autokauf haben Sie als Verbraucher grundsätzlich 14 Tage ab Übergabe Zeit für den Widerruf, auch wenn Sie vorher Probe gefahren sind. Auf eine Verlängerung um ein Jahr wegen kleiner Mängel der Belehrung sollten Sie sich nicht verlassen. Wenn Sie zweifeln, widerrufen Sie innerhalb der 14 Tage per E-Mail und sichern Sie den Zugang.

Hinweis: Rechtskraft nicht bekannt. Der BGH hat mit Beschluss vom 25.02.2025 – VIII ZR 143/24 – ebenfalls entschieden, dass eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zwingend ist.

Quelle: gesetze-bayern.de

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