Landgericht Wuppertal, Urteil vom 14.01.2025 – 16 O 18/24
Ein Privatmann bestellte im Januar 2022 online einen Tesla Model Y Performance für 64.970 Euro, finanziert über ein mit dem Kauf verbundenes Darlehen; übergeben wurde das Fahrzeug am 21.06.2022. Im Mai 2023 widerrief er den Kauf und verklagte den Hersteller auf Rückzahlung des Kaufpreises. Das Landgericht wies die Klage ab: Ist das Darlehen bereits an den Verkäufer ausgezahlt, tritt die Bank für die Rückabwicklung an dessen Stelle (§ 358 Abs. 4 Satz 5 BGB), sodass nur sie der richtige Gegner gewesen wäre. Zudem war der Widerruf verspätet: Die Belehrung war ordnungsgemäß, die Frist von 14 Tagen lief ab der Übergabe, und fehlende Telefon- oder Faxnummern schadeten nicht.
Was das für Sie bedeutet
Haben Sie ein online gekauftes Auto über ein mit dem Kauf verbundenes Darlehen finanziert, richten sich Ansprüche aus einem Widerruf gegen die Bank, sobald diese den Kaufpreis ausgezahlt hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Übergabe. Lassen Sie vor einer Klage prüfen, ob die Belehrung wirklich fehlerhaft war und gegen wen sich der Anspruch richtet.
Hinweis: Rechtskraft nicht bekannt. Zur Widerrufsbelehrung entspricht die Entscheidung der inzwischen gefestigten BGH-Rechtsprechung, wonach eine fehlende Telefonnummer den Fristbeginn nicht hindert (u. a. BGH VIII ZR 62/25).
Quelle: nrwe.justiz.nrw.de
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