Betrunken auf dem E-Scooter: Führerschein ist in der Regel weg

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.01.2025 – III-1 ORs 70/24

Ein Mann fuhr nachts mit einem Miet-E-Scooter und hatte 1,51 Promille. Das Amtsgericht verhängte nur eine Geldstrafe und vier Monate Fahrverbot. Das Oberlandesgericht Hamm hob das auf. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, für sie gilt die 1,1-Promille-Grenze. Die Fahrerlaubnis ist regelmäßig zu entziehen; das geringere Gefahrenpotenzial des E-Scooters und fehlende Vorstrafen ändern daran nichts.

Was das für Sie bedeutet

Wer betrunken E-Scooter fährt, muss wie ein Autofahrer mit dem Verlust des Führerscheins und einer Sperrfrist rechnen. Ein bloßes Fahrverbot ist die Ausnahme.

Hinweis: Der BGH hat die Grenzwertfrage für E-Scooter bisher nicht entschieden.

Quelle: anwaltspraxis-magazin.de

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Kein behördliches Verbot von Fahrrad und E-Scooter