Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.01.2025 – III-1 ORs 70/24
Ein Mann fuhr nachts mit einem Miet-E-Scooter und hatte 1,51 Promille. Das Amtsgericht verhängte nur eine Geldstrafe und vier Monate Fahrverbot. Das Oberlandesgericht Hamm hob das auf. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, für sie gilt die 1,1-Promille-Grenze. Die Fahrerlaubnis ist regelmäßig zu entziehen; das geringere Gefahrenpotenzial des E-Scooters und fehlende Vorstrafen ändern daran nichts.
Was das für Sie bedeutet
Wer betrunken E-Scooter fährt, muss wie ein Autofahrer mit dem Verlust des Führerscheins und einer Sperrfrist rechnen. Ein bloßes Fahrverbot ist die Ausnahme.
Hinweis: Der BGH hat die Grenzwertfrage für E-Scooter bisher nicht entschieden.
Quelle: anwaltspraxis-magazin.de
Mehr zum Thema: Verkehrsstrafrecht