Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.01.2026 – VIII ZR 62/25
Ein Verbraucher kaufte bei einem Händler im Fernabsatz einen Neuwagen und widerrief erst nach Ablauf von 14 Tagen seit der Übergabe. Er meinte, die Widerrufsfrist sei nie angelaufen, weil die Belehrung vom gesetzlichen Muster abwich, das Widerrufsrecht nur abstrakt beschrieb und keine Angaben zur Höhe der Rücksendekosten enthielt. Der BGH hielt die Belehrung für ausreichend: Der Händler muss nicht im Einzelfall prüfen und erklären, ob der Käufer tatsächlich Verbraucher ist, und fehlende Angaben zur Höhe der Rücksendekosten hindern den Fristbeginn nicht. Die Frist lief ab Übergabe des Fahrzeugs; der Widerruf kam zu spät.
Was das für Sie bedeutet
Wer online einen Neuwagen kauft, kann nach Ablauf von 14 Tagen ab Übergabe nicht mehr auf kleine Fehler in der Widerrufsbelehrung setzen. Händler, die vom Muster abweichen, erhalten Rechtssicherheit.
Hinweis: Ebenso schon zur fehlenden Telefonnummer (BGH, Beschluss vom 25.02.2025 – VIII ZR 143/24) und zur fehlenden Telefaxnummer (BGH, Beschluss vom 22.07.2025 – VIII ZR 5/25).
Quelle: bundesgerichtshof.de
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