Landgericht Berlin II, Urteil vom 03.02.2026 – 3 O 314/23
Ein Käufer bestellte im März 2022 über die Website des Verkäufers einen Tesla für 59.170 Euro, erhielt das Auto im September 2022 und widerrief im Juli 2023 per E-Mail. Das Landgericht wies die Klage auf Rückzahlung ab: Die Widerrufsfrist von 14 Tagen begann mit der Übergabe des Fahrzeugs (§ 356 Abs. 2 Nr. 1a BGB), und die Belehrung war wirksam, obwohl sie keine Telefonnummer nannte. Auf die Beschriftung des Bestellbuttons mit „Bestellen“ (§ 312j BGB) durfte sich der Käufer nach Treu und Glauben nicht mehr berufen, weil er den Kauf gewollt, ohne Einwand bezahlt und den Punkt erst Jahre später gerügt hatte. Auch der Hinweis auf eine „nicht rückerstattbare Bestellgebühr“ schadete nicht, weil daneben klargestellt war, dass bei gesetzlichem Widerruf erstattet wird.
Was das für Sie bedeutet
Beim Online-Autokauf haben Sie 14 Tage ab Übergabe Zeit für den Widerruf. Kleine Lücken in der Widerrufsbelehrung, etwa eine fehlende Telefonnummer, verlängern diese Frist in der Regel nicht. Wer ein online gekauftes Auto zurückgeben will, sollte sich gleich nach der Auslieferung entscheiden und den Widerruf nachweisbar erklären.
Hinweis: Rechtskraft nicht bekannt. Das Gericht stützt sich auf BGH, Beschluss vom 25.02.2025 – VIII ZR 143/24 (fehlende Telefonnummer unschädlich).
Quelle: dejure.org
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