Online-Neuwagen erst zugelassen, dann widerrufen: 20 % Wertersatz

Landgericht Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 23.04.2025 – 16 O 5436/24

Ein Verbraucher bestellte im Dezember 2023 online ein Elektroauto (Modell Y, Baujahr 2023) für 41.120 €, ließ es nach der Übergabe zu und widerrief zehn Tage später; er gab es mit 515 km zurück. Die Verkäuferin behielt 20 % des Kaufpreises als Wertersatz für den Wertverlust durch die Erstzulassung ein. Das LG wies die Klage auf Erstattung ab: Die Zulassung war zur Prüfung nicht notwendig (Probefahrt mit rotem Kennzeichen oder Vorführwagen möglich), daher schuldet der Käufer Wertersatz, den das Gericht auf 20 % schätzte. Ein besonderer Hinweis auf den Zulassungsverlust in der Widerrufsbelehrung war nicht nötig.

Was das für Sie bedeutet

Wer einen online gekauften Neuwagen zulässt und dann widerruft, muss mit einem hohen Abzug rechnen. Die Entscheidung über den Widerruf sollte vor der Zulassung fallen.

Hinweis: Rechtskraft nicht bekannt. Die 20 % sind eine Schätzung im Einzelfall.

Quelle: gesetze-bayern.de

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