Gelängte Steuerkette nach 7.700 km: Übermäßiger Verschleiß ist ein Mangel

Landgericht Landshut, Endurteil vom 28.01.2022 – 54 O 2750/19

Ein Verbraucher kaufte im Januar 2019 bei einem gewerblichen Händler einen gebrauchten KIA Sorento mit rund 177.000 km. Knapp sechs Monate und etwa 7.700 km später riss die Steuerkette, der Motor war zerstört. Das Landgericht gab dem Rücktritt statt: Nach dem Gutachten war die Kette schon bei Übergabe so stark gelängt, dass ein Schaden unmittelbar bevorstand; ein solcher Verschleiß macht das Auto für die gewöhnliche Verwendung ungeeignet (§ 434 BGB a.F.), und die Vermutung des § 477 BGB a.F. konnte der Händler nicht widerlegen. Für die Fristsetzung genügte ein Anwaltsschreiben per Einwurf-Einschreiben; ob der Käufer den Wagen zum Händler hätte bringen müssen, ließ das Gericht offen, weil der Händler gar nicht reagiert hatte.

Was das für Sie bedeutet

Verschleiß ist beim Gebrauchtwagen nicht automatisch Ihr Risiko: Ist ein Bauteil bei Übergabe schon kurz vor dem Versagen, liegt ein Sachmangel vor. Setzen Sie dem Händler schriftlich eine Frist zur Nacherfüllung und sichern Sie den Zugang, etwa per Einschreiben. Bei auffälligen Motorgeräuschen sollten Sie keine langen Fahrten mehr antreten, sondern den Wagen prüfen lassen.

Hinweis: Rechtskraft nicht bekannt. Kauf vor dem 01.01.2022: Die Vermutung des § 477 BGB galt damals sechs Monate, für Käufe ab 2022 gilt sie ein Jahr.

Quelle: gesetze-bayern.de

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