Rechtsprechung
Urteile zum Verkehrsrecht
Hier stelle ich Ihnen Entscheidungen vor, die zeigen, wie Gerichte in Fällen wie Ihrem urteilen: kurz erklärt, mit Aktenzeichen und Quelle. Jeder Fall ist anders. Wenn Sie wissen möchten, was ein Urteil für Sie bedeutet, rufen Sie mich an.
Reparatur dauert zu lange: Rücktritt trotz Herstellervorgaben
Händler können sich gegenüber Verbrauchern nicht auf lange Herstellerabläufe berufen, ohne den konkreten Zeitbedarf zu belegen.
„Nicht unfallfrei“ in der Rechnung reicht nicht: Rücktritt möglich
Händler müssen Vorschäden konkret benennen und die Abweichung gesondert vereinbaren; Floskeln in der Rechnung schützen sie nicht.
„Bastlerfahrzeug“ im Vertrag: Händler haftet trotzdem für Mängel
Händler können die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht mit dem Etikett „Bastlerfahrzeug“ aushebeln.
E-Auto verfehlt WLTP-Reichweite deutlich: Rücktritt möglich
Bleibt ein E-Auto im genormten WLTP-Test deutlich hinter der Herstellerangabe zurück und lässt sich das nicht mit normaler Alterung erklären, kann der …
Mangelhaftes Oldtimer-Gutachten: Auftraggeberin darf zurücktreten
Ein Gutachten muss für Sie als Auftraggeber nachvollziehbar sein; unerklärte Befunde und Begriffe sind ein Mangel.
Geleaster Gebrauchtwagen: Händler darf Rückzahlung nicht verrechnen
Leasingnehmer, die aus abgetretenen Rechten vom Kauf zurücktreten, verlieren den Rückzahlungsanspruch nicht dadurch, dass die Leasinggesellschaft das …
Gebrauchtwagen brennt zwei Monate nach dem Kauf: Kaufpreis zurück
Zeigt sich ein Defekt kurz nach dem Kauf beim Händler, müssen nicht Sie beweisen, dass er schon bei Übergabe vorhanden war.
Neuwagen ohne Liefertermin: Rücktritt ohne Stornogebühr
Händler dürfen Neuwagenkäufer nicht unbegrenzt warten lassen.
Undichtes Wohnmobil: Wassereintritt ist kein geringfügiger Mangel
Undichtigkeiten am Wohnmobil sind kein Bagatellmangel.
Fünf vergebliche Reparaturen: Rücktritt und Nutzungsausfall für den Käufer
Sie müssen nicht unbegrenzt Reparaturversuche hinnehmen; nach zwei erfolglosen Versuchen gilt die Nachbesserung in der Regel als fehlgeschlagen.
Motorschaden nach Gebrauchtwagenkauf: Rücktritt nach zwei Wochen
Verbraucher müssen dem Händler keine Frist mehr setzen; nach angemessener Zeit ab Mangelmeldung dürfen sie zurücktreten.
Gelängte Steuerkette nach 7.700 km: Übermäßiger Verschleiß ist ein Mangel
Verschleiß ist beim Gebrauchtwagen nicht automatisch Ihr Risiko: Ist ein Bauteil bei Übergabe schon kurz vor dem Versagen, liegt ein Sachmangel vor.
Restkaufpreis nicht gezahlt: Verkäufer darf Anzahlung verrechnen
Wer ein Fahrzeug kauft und den Kaufpreis nicht fristgerecht zahlt, riskiert mehr als den Verlust des Wagens.
Neuwagen überhitzt: Schon der Verdacht eines Motorschadens ist ein Mangel
Nach einer Überhitzung müssen Sie sich beim Neuwagen nicht mit der Auskunft zufriedengeben, der Motor sei in Ordnung.
Oldtimer „in Agentur“ verkauft: Händler haftet selbst als Verkäufer
Ein Zusatz wie „in Agentur“ macht den Händler nicht automatisch zum bloßen Vermittler – entscheidend ist, wie der Vertrag für den Käufer aussieht.
Abgeltungsklausel nach Kulanzreparatur unterschrieben: Rücktritt ausgeschlossen
Unterschreiben Sie bei einer Kulanzreparatur keine Erklärung, nach der alle Ansprüche abgegolten sind, ohne sie genau zu prüfen.
Neuer Porsche heimlich nachlackiert: Käufer darf zurücktreten
Ein Neuwagen muss fabrikneu sein; Nachlackierungen sind nur unschädlich, wenn sie geringfügig sind und in Werksqualität ausgeführt wurden.
Motorrad privat gekauft: „Keine Beschädigungen“ schlägt Gewährleistungsausschluss
Auch beim Privatkauf mit Gewährleistungsausschluss haftet der Verkäufer für das, was er im Vertrag ausdrücklich zusagt.
Vorführeffekt in der Werkstatt: Händler darf Käufer nicht vertrösten
Tritt ein Fehler in der Werkstatt nicht auf („Vorführeffekt“), darf der Händler den Käufer nicht einfach vertrösten.
„HU neu“ vom Händler: Sofortiger Rücktritt bei verkehrsunsicherem Auto
Ein Händler, der mit „HU neu“ verkauft, steht dafür ein, dass das Auto verkehrssicher ist.