Vorsatz beim Rasen: Auch das Ausmaß der Überschreitung muss bewiesen sein

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 12.10.2023 – 1 ORBs 273/23

Ein Autofahrer fuhr in einer Autobahnbaustelle bei Köln mit 101 km/h statt erlaubter 60 km/h. Das Amtsgericht verurteilte wegen Vorsatzes zu 2.000 Euro Geldbuße und zwei Monaten Fahrverbot. Das Oberlandesgericht bestätigte den Vorsatz dem Grunde nach, weil die Baustelle die Begrenzung offensichtlich machte. Es fehlte aber der Beleg, dass der Fahrer die Überschreitung auch in diesem Umfang erkannt hatte. Die Rechtsfolgen wurden deshalb aufgehoben.

Was das für Sie bedeutet

Eine hohe Überschreitung ist ein starkes Indiz für Vorsatz, wenn das Tempolimit klar erkennbar war. Das Gericht muss aber begründen, welches Ausmaß der Fahrer bewusst in Kauf genommen hat; das beeinflusst die Höhe der Geldbuße.

Hinweis: Einzelfallentscheidung.

Quelle: iww.de

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