E-Scooter mit 1,83 Promille: auch kurze Fahrt kostet die Fahrerlaubnis

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 30.11.2023 – 1 ORs 33/23

Ein Mann fuhr nachts etwa vier Minuten und rund einen Kilometer mit einem Miet-E-Scooter, um schneller bei einem Freund zu sein. Er hatte 1,83 Promille. Das Amtsgericht verhängte nur ein Fahrverbot. Das Oberlandesgericht sah keinen Ausnahmefall: Die Fahrerlaubnis ist regelmäßig zu entziehen. Die Strecke war nicht kurz, und das Motiv war kein anerkennenswerter Grund.

Was das für Sie bedeutet

Auch eine kurze Fahrt mit dem E-Scooter rettet den Führerschein nicht. Ausnahmen von der Regelentziehung setzen besondere Umstände voraus.

Hinweis: Das Gericht ließ offen, ob für E-Scooter 1,1 oder der Radfahrer-Grenzwert gilt, weil 1,83 Promille beide überschreiten.

Quelle: anwaltspraxis-magazin.de

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