Leasing ohne Kaufpflicht: kein Widerrufsrecht für Verbraucher

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.12.2023 – C-38/21, C-47/21 und C-232/21

Verbraucher wollten Leasing- und Finanzierungsverträge über Autos Jahre später widerrufen. Der EuGH entschied: Ein Leasingvertrag ohne Pflicht, das Fahrzeug am Ende zu kaufen, gibt kein Widerrufsrecht. Das gilt auch, wenn er im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde. Bei Autokrediten beginnt die Widerrufsfrist nicht, wenn Pflichtangaben fehlen oder falsch sind und das die Entscheidung des Verbrauchers beeinflusst hat.

Was das für Sie bedeutet

Ein klassischer Kilometer-Leasingvertrag lässt sich nicht nachträglich widerrufen. Bei Autofinanzierungen kann sich die Prüfung der Pflichtangaben weiter lohnen.

Hinweis: Vorlage des LG Ravensburg (Rs. BMW Bank u. a.).

Quelle: blogs.pwc.de

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