Amtsgericht München, Urteil vom 16.07.2026 – 112 C 17109/25
Bei einem VW Beetle riss in einer Waschstraße der serienmäßige Heckspoiler ab. Der Ehemann der Fahrerin verlangte vom Betreiber rund 1.230 Euro Schadensersatz. Das Gericht wies die Klage ab: Die Anlage entsprach dem Stand der Technik, und der Betreiber hatte mit Schildern vor der Einfahrt und in der Anlage ausdrücklich vor Schäden an den Spoilern dieses Modells gewarnt. Damit habe er seine Hinweispflicht erfüllt.
Was das für Sie bedeutet
Vor der Einfahrt in eine Waschanlage lohnt ein Blick auf die Hinweisschilder. Wer eine deutliche Warnung übersieht, bleibt bei einem Schaden unter Umständen auf den Kosten sitzen.
Einzelfallentscheidung eines Amtsgerichts; nach Angaben der Quelle rechtskräftig.
Quelle: beck-aktuell
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