Fußgänger quert vor abgestelltem Lkw: kein Schadensersatz

Landgericht Bielefeld, Urteil vom 23.03.2026 – 8 O 178/25

Ein Lkw-Fahrer hatte seinen Lkw in einer Bushaltebucht abgestellt. Die Bucht liegt in einer Rechtskurve, erlaubt sind dort 70 km/h. Er wollte die Fahrbahn vor dem Führerhaus überqueren und wurde von einem Auto erfasst. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und mehrere Brüche. Das Landgericht wies seine Klage ab. Nach dem Gutachten konnte er von dieser Stelle aus nur etwa 50 Meter weit sehen. Das reicht bei 70 km/h nicht, um zu beurteilen, ob die Fahrbahn frei ist. Das Gericht wertete die Wahl dieser Stelle als grob fahrlässigen Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO. Dahinter tritt die Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück. Einen Verstoß der Autofahrerin gegen das Sichtfahrgebot verneinte es.

Was das für Sie bedeutet

Auch schwer verletzte Fußgänger können leer ausgehen, wenn sie die Fahrbahn an einer unübersichtlichen Stelle betreten. Wer sein Fahrzeug abstellt und die Straße überquert, sollte das dort tun, wo er den Verkehr wirklich sehen kann, etwa hinter dem Fahrzeug oder mit Abstand dazu.

Einzelfallentscheidung; ob das Urteil rechtskräftig ist, ist nicht bekannt.

Quelle: nrwe.justiz.nrw.de

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