Rechtsprechung
Urteile zum Verkehrsrecht
Hier stelle ich Ihnen Entscheidungen vor, die zeigen, wie Gerichte in Fällen wie Ihrem urteilen: kurz erklärt, mit Aktenzeichen und Quelle. Jeder Fall ist anders. Wenn Sie wissen möchten, was ein Urteil für Sie bedeutet, rufen Sie mich an.
„Bastlerfahrzeug“ im Vertrag: Händler haftet trotzdem für Mängel
Händler können die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht mit dem Etikett „Bastlerfahrzeug“ aushebeln.
Privatkauf mit Gewährleistungsausschluss: Käufer muss Mangel beweisen
Beim Kauf von privat gibt es keine Beweislastumkehr, und der Gewährleistungsausschluss ist grundsätzlich wirksam.
Oldtimer: Zustandsnote im Kaufvertrag ist eine verbindliche Zusage
Wer einen Oldtimer mit Zustandsnote kauft, kann sich auf diese Note berufen, auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Gebrauchtwagen vom Händler: Wann nur ein Jahr Gewährleistung gilt
Bei Gebrauchtwagen vom Händler kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden, wenn der Händler diese Form einhält.
Angekreuzte Klausel „keine Haftung für Unfallfreiheit“ beim Händler unwirksam
Händler können sich beim Verkauf an Verbraucher nicht mit Formularklauseln von der Haftung für Unfallschäden freizeichnen.
„Klimaanlage funktioniert“: Zusage gilt trotz Gewährleistungsausschluss
Konkrete Zusagen in Inserat oder Vertrag binden auch den privaten Verkäufer. Käufer sollten Anzeige und Vertrag aufbewahren.
Fahrzeugcheck auf Wunsch der Käuferin: Gewährleistungsausschluss bleibt wirksam
Ein Fahrzeugcheck, den Sie selbst verlangen, verlagert das Risiko unentdeckter Mängel nicht auf den Verkäufer.
Motorschaden nach Gebrauchtwagenkauf: Rücktritt nach zwei Wochen
Verbraucher müssen dem Händler keine Frist mehr setzen; nach angemessener Zeit ab Mangelmeldung dürfen sie zurücktreten.
Oldtimer „in Agentur“ verkauft: Händler haftet selbst als Verkäufer
Ein Zusatz wie „in Agentur“ macht den Händler nicht automatisch zum bloßen Vermittler – entscheidend ist, wie der Vertrag für den Käufer aussieht.
Motorrad privat gekauft: „Keine Beschädigungen“ schlägt Gewährleistungsausschluss
Auch beim Privatkauf mit Gewährleistungsausschluss haftet der Verkäufer für das, was er im Vertrag ausdrücklich zusagt.