Rechtsprechung
Urteile zum Verkehrsrecht
Hier stelle ich Ihnen Entscheidungen vor, die zeigen, wie Gerichte in Fällen wie Ihrem urteilen: kurz erklärt, mit Aktenzeichen und Quelle. Jeder Fall ist anders. Wenn Sie wissen möchten, was ein Urteil für Sie bedeutet, rufen Sie mich an.
„Nicht unfallfrei“ in der Rechnung reicht nicht: Rücktritt möglich
Händler müssen Vorschäden konkret benennen und die Abweichung gesondert vereinbaren; Floskeln in der Rechnung schützen sie nicht.
Angekreuzte Klausel „keine Haftung für Unfallfreiheit“ beim Händler unwirksam
Händler können sich beim Verkauf an Verbraucher nicht mit Formularklauseln von der Haftung für Unfallschäden freizeichnen.
Geleaster Gebrauchtwagen: Händler darf Rückzahlung nicht verrechnen
Leasingnehmer, die aus abgetretenen Rechten vom Kauf zurücktreten, verlieren den Rückzahlungsanspruch nicht dadurch, dass die Leasinggesellschaft das …
Größerer Unfallschaden zu spät entdeckt: Ansprüche verjährt
Gewährleistungsrechte beim Gebrauchtwagenkauf verjähren schnell, beim Händler je nach Vertrag ein oder zwei Jahre nach Übergabe.
Preisaushang in der Werkstatt: Ausgewiesene Pauschalen gelten als vereinbart
Mit dem Reparaturauftrag akzeptieren Sie in der Regel auch die Preise, die in der Werkstatt aushängen.
„Kein Unfall in meiner Besitzzeit“: keine Pflicht, kurze Besitzzeit zu nennen
Die Formel „keine Unfallschäden in meiner Besitzzeit“ sagt wenig.
Neuer Porsche heimlich nachlackiert: Käufer darf zurücktreten
Ein Neuwagen muss fabrikneu sein; Nachlackierungen sind nur unschädlich, wenn sie geringfügig sind und in Werksqualität ausgeführt wurden.
Begleiter kannte den Unfallschaden: Anfechtung wegen Täuschung scheitert
Überlassen Sie Besichtigung und Gespräche beim Autokauf einer Vertrauensperson, wird Ihnen deren Wissen zugerechnet.