Rechtsprechung
Urteile zum Verkehrsrecht
Hier stelle ich Entscheidungen vor, die für Bußgeld, Strafverfahren, Führerschein, Unfallregulierung und Autokauf wichtig sind: kurz erklärt, mit Aktenzeichen und Quelle. Jedes Urteil betrifft einen Einzelfall. Ob es auf Ihren Fall passt, prüfe ich gern.
Einmalige Cannabisfahrt: MPU nur mit tragfähiger Zusatztatsache
Bei einer MPU-Anordnung nach einer ersten Cannabisfahrt lohnt der Abgleich der Begründung mit Polizeibericht und ärztlichem Protokoll.
Cannabispatient: Zusätzlicher Freizeitkonsum kostet die Fahrerlaubnis
Ein Cannabisrezept schützt die Fahrerlaubnis nur, wenn sich der Konsum im Rahmen der Verordnung hält.
Cannabis: Unauffällig trotz hohem THC-Wert spricht für Gewöhnung
Auch eine einzelne Fahrt kann zur MPU führen, wenn Umstände wie Gewöhnung oder Fahren direkt nach dem Konsum hinzukommen.
Kein behördliches Verbot von Fahrrad und E-Scooter
Das OVG NRW hält ein auf die Fahrerlaubnis-Verordnung gestütztes Verbot, Fahrrad oder E-Scooter zu fahren, für rechtswidrig.
MPU schon ab 1,1 Promille, wenn keine Ausfallerscheinungen auftraten
Wer mit 1,1 bis 1,59 Promille unauffällig gefahren ist, muss mit einer MPU-Anordnung rechnen.
Punktesystem: Gelöschte Punkte zählen auch nach dem Tattagprinzip nicht
Gelöschte Punkte zählen bei der Entziehung nach dem Punktesystem nicht mit. Tilgungs- und Überliegefrist sind für jede Eintragung zu prüfen.
Punktesystem: Für Maßnahmen zählt, was die Behörde weiß
Eine nachträglich bekannt gewordene Alttat schützt nicht vor der Entziehung, auch wenn sie vor der Verwarnung lag.
MPU verweigert: Folgen nur bei fehlerfreier Anordnung
Gegen eine MPU-Anordnung gibt es keine eigene Klage.