Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.05.2026 – 11 CS 26.664
Ein junger Fahrer fiel bei einer Kontrolle mit 11 ng/ml THC auf. Die Behörde ordnete eine MPU an und stützte sich allein auf fehlende Ausfallerscheinungen. Der Polizeibericht hielt aber deutliches Schwanken beim Romberg-Test fest. Der Verwaltungsgerichtshof stellte die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Entziehung wieder her. Eine einmalige Cannabisfahrt reicht für eine MPU nach § 13a FeV nicht. Es braucht eine Zusatztatsache, die die Behörde schon in der Anordnung tragfähig benennt; im Gerichtsverfahren nachgeschobene Gründe zählen nicht.
Was das für Sie bedeutet
Bei einer MPU-Anordnung nach einer ersten Cannabisfahrt lohnt der Abgleich der Begründung mit Polizeibericht und ärztlichem Protokoll. Stimmt die behauptete Zusatztatsache nicht, ist die Entziehung wegen nicht vorgelegter MPU angreifbar.
Hinweis: Eilentscheidung zu bayerischem Fall; welche THC-Werte als Zusatztatsache genügen, ist zwischen den Gerichten noch nicht einheitlich geklärt.
Quelle: gesetze-bayern.de
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