Cannabis: Unauffällig trotz hohem THC-Wert spricht für Gewöhnung

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.03.2026 – 6 B 212/25

Ein Fahranfänger fuhr E-Scooter mit 13,1 ng/ml THC, weniger als eine Stunde nach dem Konsum. Ausfallerscheinungen zeigte er nicht. Er legte die angeordnete MPU nicht vor, die Behörde entzog die Fahrerlaubnis. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das im Eilverfahren. Fehlende Ausfallerscheinungen trotz hohem Wert und die kurze Wartezeit vor Fahrtantritt seien Zusatztatsachen nach § 13a FeV. Negative Drogenscreenings und ein Kurs ersetzen die MPU nicht.

Was das für Sie bedeutet

Auch eine einzelne Fahrt kann zur MPU führen, wenn Umstände wie Gewöhnung oder Fahren direkt nach dem Konsum hinzukommen. Abstinenzbelege helfen erst im Rahmen der Begutachtung.

Hinweis: Umstritten: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof legt bei der Frage, welche Umstände als Zusatztatsache genügen, strengere Maßstäbe an (vgl. Beschl. v. 20.05.2026 – 11 CS 26.664). Eine Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht steht aus.

Quelle: justiz.sachsen.de

Mehr zum Thema: Führerschein und MPU

← Alle Urteile

Zurück
Zurück

Rotlicht über einer Sekunde: Schätzungen von Zeugen reichen nicht

Weiter
Weiter

E-Zigarette am Steuer: Einstellen am Display ist ein Handyverstoß