Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11.03.2026 – 201 ObOWi 105/26
Ein Busfahrer fuhr bei Rot über eine Ampel ohne Blitzanlage. Das Amtsgericht nahm einen qualifizierten Rotlichtverstoß an und verhängte ein Fahrverbot. Es stützte sich auf die Schätzungen eines Fahrgasts zu Abstand und Beschleunigung und auf dessen inneres Mitzählen. Das BayObLG hob das auf: Gefühlsmäßige Schätzungen tragen im Bereich unter zwei Sekunden keine Feststellung, dass Rot länger als eine Sekunde dauerte. Es blieb beim einfachen Rotlichtverstoß mit 135 Euro Geldbuße, ohne Fahrverbot.
Was das für Sie bedeutet
Wird ein Rotlichtverstoß nur von Zeugen oder Polizeibeamten beobachtet, ist die Dauer der Rotphase oft nicht sicher feststellbar. Dann entfallen häufig Fahrverbot und erhöhte Geldbuße.
Quelle: gesetze-bayern.de
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