Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.03.2026 – 16 B 101/25
Der Antragsteller hatte ein Rezept über Medizinalcannabis. Bei ihm wurden rund 500 Gramm Marihuana und ein Growzelt gefunden, die Blutwerte lagen deutlich über der verordneten Einnahme. Die Behörde entzog die Fahrerlaubnis sofort, ohne vorher eine MPU anzuordnen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das im Eilverfahren. Wer neben dem verordneten Cannabis regelmäßig Konsumcannabis nimmt, missbraucht das Arzneimittel im Sinne der Nr. 9.4 der Anlage 4 zur FeV; eine vorherige Aufklärung nach § 13a FeV ist dann nicht nötig.
Was das für Sie bedeutet
Ein Cannabisrezept schützt die Fahrerlaubnis nur, wenn sich der Konsum im Rahmen der Verordnung hält. Funde und Blutwerte, die darüber hinausgehen, können zur sofortigen Entziehung führen.
Hinweis: Eilentscheidung (Einzelfall).
Quelle: haufe.de
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