Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 25.09.2025 – 1 ORbs 139/25
Ein Autofahrer nahm während der Fahrt seine E-Zigarette in die Hand und verstellte am Display die Dampfstärke. Das Oberlandesgericht Köln sah darin einen Verstoß gegen das Verbot elektronischer Geräte nach § 23 Abs. 1a StVO. Das bloße Halten und Rauchen der E-Zigarette ist dagegen erlaubt.
Was das für Sie bedeutet
Das Handyverbot erfasst jedes elektronische Gerät mit Bedienfunktion, das man in der Hand hält und bedient. Wer am Steuer an Displays von Geräten in der Hand hantiert, riskiert Bußgeld und Punkt.
Quelle: test.de
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