Unfallflucht: Ab wann ist der Schaden „bedeutend“? OLG Celle neigt zu 2.000 Euro

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 21.08.2025 – 3 ORs 2/25

Eine Autofahrerin streifte beim Spurwechsel ein anderes Auto und fuhr weiter, obwohl die Geschädigte sie auf den Unfall hinwies. Der Schaden betrug netto rund 1.792 Euro. Das Amtsgericht entzog die Fahrerlaubnis nicht, weil es die Grenze für einen bedeutenden Schaden bei 2.500 Euro sah. Das Oberlandesgericht hielt 2.500 Euro für zu hoch und neigt zu einer Grenze von 2.000 Euro. Es hob das Urteil auf und wies darauf hin, dass auch unterhalb der Grenze entzogen werden kann, wenn der Fahrer besondere Gleichgültigkeit zeigt.

Was das für Sie bedeutet

Bei einer Unfallflucht mit Sachschaden um 2.000 Euro droht regelmäßig der Verlust des Führerscheins. Wer trotz Hinweis auf den Unfall weiterfährt, riskiert die Entziehung auch bei kleinerem Schaden.

Hinweis: Umstritten: Die Gerichte setzen die Grenze unterschiedlich an, etwa LG Nürnberg-Fürth (05.12.2019, 53 Qs 71/19) und LG Zwickau (25.08.2025, E 1 Qs 166/25) bei 2.500 Euro, andere Obergerichte bisher unter 2.000 Euro. Der Wert von 2.000 Euro ist beim OLG Celle eine Tendenz, nicht tragend.

Quelle: anwaltspraxis-magazin.de

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