Landgericht Bielefeld, Urteil vom 06.02.2026 – 1 O 176/25
Ein Unternehmer least einen neuen Toyota bZ4X. Ein halbes Jahr nach der Auslieferung riecht der Wagen modrig. Der Händler baut die Türverkleidungen ab und findet Schimmel in allen Türen. Er bietet nur eine Reinigung an. Ein von der IHK bestellter Sachverständiger stellt fest: Wasser dringt in die Türen und in den Fußraum ein. Die genaue Stelle lässt sich nicht finden, eine spätere Ursache durch die Nutzung ist aber nicht ersichtlich. Der Kunde tritt zurück, der Händler verweigert die Rückabwicklung.
Das Landgericht gab dem Kunden recht. Ein Neuwagen, in den Wasser eindringt und in dem sich Schimmel bildet, ist mangelhaft. Das Privatgutachten reichte als Beweis. Ein Gerichtsgutachten war nicht nötig, weil der Händler über den Gutachterauftrag informiert war und bei den Untersuchungen auf seinem Gelände dabei sein konnte. Einen Fehler bei der Nutzung, etwa ein offenes Fenster, schloss das Gericht aus: Wochen nachdem der Wagen beim Händler abgestellt worden war, waren die Türen bei der Besichtigung noch nass. Die verlangte Ersatzlieferung durfte der Händler nicht als unverhältnismäßig ablehnen, weil er dazu nichts vorgetragen hatte.
Auch die Verjährung half dem Händler nicht. Er hatte sie für Unternehmer in seinen Bedingungen auf ein Jahr verkürzt. Sein Anwaltsschreiben wies die Forderung zwar als offensichtlich unbegründet zurück, bat aber zugleich um einen Nachweis des Mangels und kündigte an, danach darauf zurückzukommen. Das wertete das Gericht als Pause in laufenden Verhandlungen, die die Verjährung hemmte (§ 203 BGB). Der Händler muss 53.050,25 € an die Leasinggesellschaft zahlen. Für 3.000 gefahrene Kilometer zog das Gericht nur 644,16 € ab.
Was das für Sie bedeutet
Riecht Ihr neues Auto muffig oder steht Wasser im Fußraum, nehmen Sie das ernst. Melden Sie den Mangel sofort beim Händler und lassen Sie ihn von einem öffentlich bestellten Sachverständigen untersuchen. Laden Sie den Händler zu den Terminen ein; dann kann das Gutachten im Prozess ein Gerichtsgutachten ersetzen. Ein ablehnendes Schreiben des Händlers beendet die Verhandlungen nicht automatisch. Verlassen Sie sich darauf aber nicht, sondern handeln Sie zügig. Bei einem geleasten Auto stehen Ihnen die Rechte aus dem Kaufvertrag meist durch Abtretung zu; das Geld geht dann an die Leasinggesellschaft.
Aus der Praxis
Dieses Urteil habe ich für den Kunden erstritten. Rechtsanwalt Alexander Ebner
Nicht rechtskräftig. Der Händler hat Berufung eingelegt; das Verfahren läuft beim Oberlandesgericht Hamm (I-19 U 24/26).
Quelle: Urteil im Volltext (nicht veröffentlicht)
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