Rechtsanwalt Alexander Ebner, Verteidiger bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen

Verkehrsstrafrecht · Autorennen

Verbotene Autorennen: Verteidigung nach § 315d StGB

Alexander Ebner, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bielefeld

Der Vorwurf eines verbotenen Rennens wiegt schwer. Es geht um eine Straftat, fast immer um den Führerschein und oft auch um das eigene Auto. Kommt es zu einem Unfall mit Verletzten oder Toten, droht eine lange Freiheitsstrafe.

Diese Verfahren führe ich mit besonderem Einsatz. Vieles ist hier noch nicht geklärt, und es kommt auf Genauigkeit an: Wie wurde die Geschwindigkeit ermittelt? Was zeigt das Video wirklich? Was wollte der Fahrer erreichen? Wo die Ermittler ungenau gearbeitet haben, lässt sich viel erreichen. Sagen Sie deshalb nichts zur Sache, bevor ich die Akte gelesen habe.

Hier verteidige ich Sie:

  • Rennen zwischen zwei oder mehr Fahrern
  • Alleinrennen ohne Gegner
  • Flucht vor der Polizei
  • Rennen mit Verletzten oder Toten
  • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Beschlagnahme und Einziehung des Autos

Was ist ein verbotenes Rennen?

Strafbar ist, wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, wer als Fahrer an einem solchen Rennen teilnimmt und wer allein mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (§ 315d Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB). Die dritte Variante, das sogenannte Alleinrennen, erfasst auch Fahrer ohne Gegner. Das Bundesverfassungsgericht hält sie für verfassungsgemäß (Beschluss vom 09.02.2022 – 2 BvL 1/20). Eine ausdrückliche Absprache zwischen mehreren Fahrern ist für ein Rennen nicht nötig (BGH, Beschluss vom 11.11.2021 – 4 StR 511/20).

Die Strafe beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Wird dabei ein anderer Mensch oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet, sind es bis zu fünf Jahre (§ 315d Abs. 2 StGB), bei fahrlässig verursachter Gefahr bis zu drei Jahre (Abs. 4). Stirbt ein Mensch oder wird er schwer verletzt, beträgt die Strafe ein bis zehn Jahre (Abs. 5). Der Versuch ist nur beim Ausrichten oder Durchführen eines Rennens strafbar (Abs. 3).

Führerschein und Auto

Nach einem Rennen entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis in der Regel (§ 69 Abs. 2 Nr. 1a StGB) und legt eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest (§ 69a StGB). Schon im Ermittlungsverfahren kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden (§ 111a StPO). Dagegen ist die Beschwerde möglich, und sie lohnt sich, wenn Geschwindigkeit oder Absicht unklar sind.

Das Auto kann eingezogen werden (§ 315f StGB). Gehört es einer Leasinggesellschaft, einer Bank oder einem Angehörigen, ist das nur möglich, wenn der Eigentümer mindestens leichtfertig dazu beigetragen hat (§ 74a Nr. 1 StGB). Der Bundesrat will diese Schwelle auf einfache Fahrlässigkeit absenken (Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/5348). Die Bundesregierung lehnt das ab.

Woran sich diese Verfahren entscheiden

Die Geschwindigkeit. Oft gibt es keine Messung, sondern nur ein Nachfahren der Polizei oder eine Schätzung. Das Urteil muss dann wenigstens einen Annäherungswert für die gefahrene Geschwindigkeit und das Tempolimit nennen. Es muss offenlegen, worauf eine Schätzung beruht (KG, 28.07.2026 – 3 ORs 35/26; BayObLG, Beschluss vom 03.02.2026 – 202 StRR 96/25).

Die Absicht. Beim Alleinrennen muss es dem Fahrer darauf ankommen, die nach den Umständen höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Das kann auch bei einer Flucht vor der Polizei so sein. Das Fluchtmotiv allein beweist es aber nicht (BGH, Beschluss vom 17.02.2021 – 4 StR 225/20; BayObLG a. a. O.).

Die Gefahr. Für die höhere Strafe muss es zu einem Beinaheunfall gekommen sein. Der Fahrer muss die Umstände gekannt haben, die einen solchen Beinaheunfall nahelegen, und sich damit abgefunden haben (BGH, Urteil vom 18.08.2022 – 4 StR 377/21; Beschluss vom 13.09.2023 – 4 StR 132/23). 2025 hat der BGH zwei Verurteilungen wegen eines Rennens mit Todesfolge aufgehoben, weil der Gefährdungsvorsatz nicht belegt war (Beschlüsse vom 18.06.2025 – 4 StR 8/25 und vom 15.07.2025 – 4 StR 236/25).

Die Strecke. Das Urteil muss feststellen, wo und über welche Strecke das Rennen gefahren wurde (BGH, Beschluss vom 19.07.2022 – 4 StR 116/22).

Rennen mit Todesfolge: Wann ist es Mord?

Stirbt bei einem Rennen ein Mensch, prüfen Staatsanwaltschaft und Gericht heute regelmäßig auch Mord. Dafür muss der Fahrer den Tod anderer billigend in Kauf genommen haben, und zwar in dem Moment, in dem er den Unfall noch verhindern konnte. Wer sich selbst in große Gefahr bringt, vertraut oft darauf, dass nichts passiert. Das muss das Gericht erörtern (BGH, Urteil vom 01.03.2018 – 4 StR 399/17). Das Fahrverhalten des anderen Rennteilnehmers wird nicht einfach zugerechnet (BGH, Beschluss vom 08.12.2021 – 4 StR 224/20).

Bestätigte Mordurteile gibt es im Hamburger Taxi-Fall (BGH, Beschluss vom 16.01.2019 – 4 StR 345/18), im Berliner Ku'damm-Fall (BGH, Urteil vom 18.06.2020 – 4 StR 482/19) und im Fall Barsinghausen (BGH, Beschluss vom 26.03.2025 – 4 StR 487/24). Im Stuttgarter Jaguar-Fall blieb es bei fünf Jahren Jugendstrafe wegen eines Rennens mit Todesfolge (BGH, Beschluss vom 17.02.2021 – 4 StR 225/20). Im Ludwigsburger Fall hat das Landgericht Stuttgart am 07.04.2026 wegen Mordes verurteilt; über die Revision ist noch nicht entschieden.

Offene Fragen

  • Ob das Alleinrennen hinreichend bestimmt ist, bleibt trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umstritten (Schneider, ZJS 2022, 460; Pschorr, Strukturbedingt unbestimmte Straftatbestände, 2024).
  • Wann eine Flucht vor der Polizei ein Rennen ist: Die Absicht kann ein Zwischenziel sein, das Fluchtmotiv genügt aber nicht. Die Gerichte ziehen die Grenze unterschiedlich streng.
  • Wie genau die Geschwindigkeit beim Nachfahren und Schätzen belegt sein muss. Das Kammergericht hat seine strenge Linie 2025 gelockert, verlangt aber weiter einen Annäherungswert und die Grundlage der Schätzung.
  • Wie konkret der Vorsatz zur Gefährdung sein muss: streng BGH, 13.09.2023 – 4 StR 132/23, großzügiger BGH, 29.02.2024 – 4 StR 350/23.
  • Was § 315d Abs. 5 StGB beim Tod eines Menschen genau verlangt. Der BGH neigt dazu, Vorsatz hinsichtlich der Lebensgefahr zu fordern, hat das aber offengelassen (Beschluss vom 08.12.2021 – 4 StR 224/20).
  • Ob schon die Verabredung zu einem Rennen strafbar sein kann (dafür Mitsch, NZV 2024, 373).

Aufsätze und Abhandlungen

  • Nowrousian, Aktuelle Rechtsprechung zu § 315d StGB, NZV 2022, 1
  • Obermann, Anmerkung zu BVerfG 2 BvL 1/20, NZV 2022, 187
  • Preuß, Anmerkung zu BGH 4 StR 377/21, NZV 2022, 571
  • Hoven, Anmerkung zu BGH 4 StR 225/20, NJW 2021, 1173
  • Schneider, Verfassungsmäßigkeit von § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB, ZJS 2022, 460
  • Wu, Besprechung zu BGH 4 StR 377/21, ZJS 2023, 177
  • Winkelmann, „Einzelraser“ nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB und der Nachweis durch digitale Fahrzeugdaten, DAR 2023, 2
  • Mitsch, Strafbare Verabredung zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen, NZV 2024, 373
  • Pschorr, Strukturbedingt unbestimmte Straftatbestände. Zur Verfassungswidrigkeit des § 315d StGB, Nomos 2024
  • Kemter, Die strafrechtliche Einziehung eines Kraftfahrzeugs infolge dessen rechtswidrigen Gebrauchs, Duncker & Humblot 2024

Meldungen und Urteile zum Thema

Vergütung in Strafsachen: Strafsachen übernehme ich in der Regel auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Die Höhe bespreche ich mit Ihnen, bevor ich tätig werde. Eine Rechtsschutzversicherung erstattet regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren; den Unterschied tragen Sie selbst.

Häufige Fragen zu Autorennen

Ist zu schnelles Fahren schon ein Rennen?

Nein. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung allein ist eine Ordnungswidrigkeit. Für ein Alleinrennen muss der Fahrer zusätzlich grob verkehrswidrig und rücksichtslos fahren und es darauf anlegen, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB).

Ist mein Führerschein sofort weg?

Die Polizei kann den Führerschein beschlagnahmen, und das Gericht kann die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen (§ 111a StPO). Dagegen ist die Beschwerde möglich. Sie hat Aussicht, wenn der Tatverdacht nicht dringend ist, etwa weil die Geschwindigkeit nur geschätzt wurde oder die Rennabsicht nicht belegt ist.

Kann mein Auto eingezogen werden?

Ja, das Gericht kann das Auto einziehen (§ 315f StGB). Gehört es einem anderen, etwa einer Leasinggesellschaft, geht das nur, wenn dieser mindestens leichtfertig dazu beigetragen hat (§ 74a Nr. 1 StGB).

Was sage ich der Polizei?

Nichts zur Sache. Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben machen und zu einer Vernehmung bei der Polizei nicht erscheinen. Ob und wie Sie sich äußern, entscheiden wir, wenn ich die Akte und die Videos kenne.

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