Kleinanzeigen-Kauf: Wer Warnzeichen übersieht, muss das Auto herausgeben

Landgericht Dortmund, Urteil vom 10.07.2026 – 3 O 64/26

Eine Frau kaufte 2025 über ein Kleinanzeigen-Inserat von einem angeblichen Privatverkäufer einen gut vier Jahre alten Wagen für 23.000 € in bar. Das Auto gehörte zur Sicherheit einer Bank; der Verkäufer hatte es wenige Wochen vorher für 34.900 € finanziert gekauft. Bei der Anmeldung fielen gefälschte Zulassungsbescheinigungen auf. Das LG verurteilte die Käuferin, das Auto an die Bank herauszugeben, weil sie nicht gutgläubig Eigentum erworben habe (§ 932 BGB). Die Vorlage des Fahrzeugbriefs sei nur eine Mindestvoraussetzung; hier hätten sich die Verdachtsmomente gehäuft: Der Verkäufer sah dem Ausweisfoto nicht ähnlich, verlangte kurz vor dem Treffen plötzlich den ganzen Kaufpreis in bar und drohte mit dem Abbruch, der Preis lag weit unter dem Wert, der Account war erst neun Tage alt, das Serviceheft fehlte, und Stempel und Siegel im Fahrzeugschein passten nicht zusammen.

Was das für Sie bedeutet

Beim Privatkauf verlassen sich viele auf den Fahrzeugbrief. Das reicht nicht, wenn sonst zu vieles nicht stimmt. Wenn der Preis verlockend ist und der Verkäufer Druck macht, halten Sie inne: Vergleichen Sie Ausweis, Brief und Person, bestehen Sie auf Überweisung und lassen Sie sich Serviceheft und Rechnungen zeigen. Sonst verlieren Sie im schlimmsten Fall Auto und Geld und haben nur noch einen Anspruch gegen einen Betrüger, der kaum zu finden ist.

Einzelfallentscheidung; das Gericht wägt alle Umstände in einer Gesamtschau. Rechtskraft nicht bekannt.

Quelle: NRWE, LG Dortmund, 3 O 64/26

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