Porta Westfalica: 19-Jähriger mit Alkohol und ohne Führerschein

Porta Westfalica, Dienstag, 27.10.2026. Kurz nach Mitternacht, gegen 0:25 Uhr, wollte eine Streife an der Kreuzung zur Straße Unterloh einen Nissan-Fahrer kontrollieren. Als der Streifenwagen neben ihm hielt, soll der Fahrer einfach losgefahren sein. Die Beamten folgten dem Micra knapp einen Kilometer weit, dann standen fest installierte Poller im Weg. Der Fahrer, ein 19-Jähriger aus Minden, roch nach Angaben der Polizei deutlich nach Alkohol; ein Atemtest bestätigte das. Im Klinikum wurde ihm Blut abgenommen. Eine Fahrerlaubnis hat er nach den Ermittlungen der Polizei nicht.

Rechtlich eingeordnet

Ohne Fahrerlaubnis zu fahren ist eine Straftat nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Mit 19 Jahren ist er Heranwachsender. Ob für ihn Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt, hängt nach § 105 JGG davon ab, ob er in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder ob es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt.

Beim Alkohol kommt es auf die Blutprobe an. Für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot (§ 24c StVG): Schon wer nach einem einzigen Bier fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab 0,5 Promille greift zusätzlich § 24a StVG. Hatte er alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, liegt eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vor, also eine weitere Straftat.

Für seine Zukunft am Steuer ist die Sperre der wichtigste Punkt. Einen Führerschein, den man ihm entziehen könnte, hat er nicht. Das Gericht kann aber nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB anordnen, dass ihm für sechs Monate bis fünf Jahre keine Fahrerlaubnis erteilt wird; bei einer Trunkenheitsfahrt ist das die Regel. Und wer später den Führerschein machen will, muss damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrt kennt. Ab 1,6 Promille verlangt sie vor der Erteilung eine MPU (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV), bei Anzeichen für Alkoholmissbrauch auch schon darunter.

Gerade für junge Leute ist das bitter: Eine Nacht kann den Weg zum Führerschein um Jahre verlängern. Wer in einer solchen Lage ist, sollte früh überlegen, wie er dem Gericht und später der Behörde zeigen kann, dass sich etwas geändert hat.

Mehr dazu: Verkehrsstrafrecht, Alkohol und Drogen am Steuer, Führerschein und MPU

Quelle: Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke, Pressemitteilung vom 28.10.2026 (presseportal.de). Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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