Bünde: Drogentest positiv, Auto ohne Versicherung und Zulassung

Bünde, Dienstag, 27.10.2026. Am Nachmittag, gegen 16:10 Uhr, hielt die Polizei auf der Engerstraße in Bünde-Werfen einen Volvo an. Es war eine gezielte Kontrolle gegen Alkohol und Drogen am Steuer; zu dem Auto war außerdem schon über das Kennzeichen ein Problem mit der Zulassung aufgefallen. Beim Fahrer, einem 51-Jährigen aus Rahden, soll der Drogenvortest positiv ausgefallen sein, dazu kam der Verdacht, dass er getrunken hatte. Nach Angaben der Polizei war der Wagen weder ordnungsgemäß versichert noch zugelassen. Ein Arzt nahm Blutproben. Die Polizei stellte die Kennzeichen und den Führerschein sicher.

Rechtlich eingeordnet

Am schwersten wiegt zunächst die fehlende Versicherung. Wer ein Auto ohne Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen benutzt, macht sich nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 PflVG strafbar: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Fahrlässig handelt unter Umständen auch, wer gar nicht gemerkt hat, dass sein Versicherungsschutz weggefallen ist. Dass das Auto nicht zugelassen war, ist daneben eine Ordnungswidrigkeit.

Bei Alkohol und Drogen entscheidet die Blutprobe. Ab 0,5 Promille oder wenn eine der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Drogen im Blut nachgewiesen wird, liegt mindestens eine Ordnungswidrigkeit vor, mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot. Hatte der Fahrer Ausfallerscheinungen, geht es um eine Straftat nach § 316 StGB. Dann wird das Gericht die Fahrerlaubnis in aller Regel entziehen (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB). Dass die Polizei den Führerschein schon jetzt sichergestellt hat, zeigt, dass sie davon ausgeht; als Nächstes entscheidet in solchen Fällen meist ein Richter über die vorläufige Entziehung nach § 111a StPO.

Wenn Sie in einer ähnlichen Lage sind: Äußern Sie sich nicht vorschnell zur Sache, sondern lassen Sie zuerst die Akte einsehen. Und wer regelmäßig Medikamente nehmen muss, sollte wissen, dass sie die Wirkung schon kleiner Mengen Alkohol deutlich verstärken können. Darauf weist auch die Polizei hin.

Mehr dazu: Verkehrsstrafrecht, Alkohol und Drogen am Steuer, Bußgeld und Fahrverbot

Quelle: Kreispolizeibehörde Herford, Pressemitteilung vom 28.10.2026 (presseportal.de). Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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