Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 23.06.2021 – 1 U 20/20
Ein 21-Jähriger saß frühmorgens als Beifahrer in einem Auto, dessen Fahrer mit 1,04 Promille in einer Kurve von der Straße abkam. Ein Trümmerbruch eines Brustwirbels führte zu einer vollständigen Querschnittslähmung ab Brusthöhe; dazu kamen eine gequetschte Niere, Diabetes, wiederkehrende Harnwegsinfekte, Spastik, Nervenschmerzen, Druckgeschwüre und seelische Belastungen. Er ist in den meisten Lebensbereichen auf Pflege angewiesen, lebt in einem Pflegeheim und konnte seine fast abgeschlossene Ausbildung zum Maler und Lackierer nicht beenden. Das Landgericht Frankenthal hatte insgesamt 400.000 € für angemessen gehalten, das Oberlandesgericht setzte 350.000 € an. Einen Aufschlag wegen der Regulierung lehnte es ab, weil der Versicherer anfangs vertretbare Zweifel hatte und mit dem Fortgang des Verfahrens weiter zahlte.
Was das für Sie bedeutet
Bei einer Querschnittslähmung zählen nicht nur die Lähmung selbst, sondern alle Begleitfolgen – Infekte, Schmerzen, Pflegebedürftigkeit und seelische Erkrankungen. Lassen Sie diese Folgen lückenlos ärztlich belegen. Als Beifahrer sollten Sie wissen: Wer zu einem erkennbar betrunkenen Fahrer einsteigt oder sich nicht anschnallt, riskiert eine Kürzung; hier blieb dieser Einwand des Versicherers ohne Erfolg.
Entscheidung von 2021, Revision nicht zugelassen; Einzelfall.
Quelle: Landesrecht Rheinland-Pfalz (Volltext)
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