Blind nach Huftritt – Pferd scheute vor Lkw: 400.000 € Schmerzensgeld

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 12.09.2024 – 13 U 3960/21

Eine etwa 35-jährige Frau führte 2014 ein Pferd auf einem schmalen Weg, als ein Lkw langsam und mit etwa fünf Metern Abstand vorbeifuhr. Das Pferd scheute, flüchtete zum Stall und traf die Frau mit dem Huf im Gesicht. Sie erlitt schwerste Gesichts- und Kopfverletzungen und ist seitdem auf beiden Augen blind. Obwohl der Lkw das Pferd nicht berührt hatte und den Fahrer kein Verschulden traf, haften Halterin und Haftpflichtversicherer des Lkw, weil die Vorbeifahrt das Scheuen mit ausgelöst hatte. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil des Landgerichts Amberg mit einem Schmerzensgeld von insgesamt 400.000 €, von denen 150.000 € schon gezahlt waren.

Was das für Sie bedeutet

Für die Haftung genügt es, dass ein Fahrzeug durch seine Fahrweise zum Unfall beigetragen hat – eine Berührung ist nicht nötig, ein Verschulden des Fahrers auch nicht. Die völlige Erblindung zählt für die Gerichte zu den schwersten denkbaren Unfallfolgen, weil sie dauerhaft von fremder Hilfe abhängig macht. Denken Sie neben dem Schmerzensgeld an die laufenden Kosten: Hier gab es zusätzlich regelmäßige Zahlungen für Haushaltshilfe und Begleitperson sowie Verdienstausfall.

Entscheidung von 2024; Einzelfallentscheidung. Gegen den Fahrer persönlich wurde die Klage abgewiesen, weil ihn kein Verschulden traf. Vorinstanz: Landgericht Amberg, Urteil vom 01.10.2021 – 24 O 1019/15.

Quelle: Bayern.Recht (Volltext)

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Querschnitt mit 18: 430.000 € Schmerzensgeld, auch wegen Hinhaltens

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Querschnitt als Beifahrer: 350.000 € Schmerzensgeld