Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.02.2019 – 11 U 136/16
Eine 18-Jährige ist seit einem Verkehrsunfall 2011 querschnittsgelähmt; hinzu kommen ein Kurzdarmsyndrom mit nächtlicher künstlicher Ernährung, ein künstlicher Darmausgang, Blasenstörungen und volle Erwerbsunfähigkeit – über ein Jahr lag sie im Krankenhaus. Der Versicherer zahlte bis 2013 Abschläge von 175.000 €, die er später dem Schmerzensgeld zuordnete; die materiellen Schäden regulierte er aber erst 2017, obwohl seine Haftung spätestens Anfang 2012 feststand. Das Oberlandesgericht erhöhte das Schmerzensgeld auf insgesamt 430.000 €, davon 30.000 € allein wegen der zermürbenden Regulierung und herabsetzender Äußerungen im Prozess. Daneben sprach es 170.875,49 € materiellen Schaden, eine Mehrbedarfsrente von 6.755 € im Quartal (vor allem für Pflege) und eine Verdienstausfallrente von zuletzt 4.500 € im Quartal zu.
Was das für Sie bedeutet
Zahlt der Versicherer Vorschüsse „zur freien Verrechnung“, kann er nach diesem Urteil später bestimmen, worauf sie angerechnet werden – hier vollständig auf das Schmerzensgeld. Achten Sie deshalb darauf, wofür gezahlt wird, und fordern Sie gesondert Vorschüsse für Pflege, Umbau, Hilfsmittel und Verdienstausfall. Wer jahrelang hingehalten oder im Prozess herabgewürdigt wird, kann dafür ein höheres Schmerzensgeld bekommen; halten Sie jede Anfrage, jede Frist und jede Verzögerung schriftlich fest.
Entscheidung von 2019. Vorinstanz: Landgericht Paderborn, Urteil vom 10.10.2016; das Oberlandesgericht hat es auf die Berufungen beider Seiten geändert. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Quelle: NRWE (Volltext)
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