Kammergericht (Berlin), Urteil vom 23.08.2023 – 25 U 141/19
Eine 17-Jährige wurde 2016 auf ihrem Leichtkraftrad bei einem Unfall verletzt, für den der Unfallgegner voll haftete. Sie erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, einen Oberarmbruch und eine Lungenprellung. Zurück blieben eine hirnorganisch bedingte Störung mit Einbußen bei Gedächtnis und Konzentration und einer Veränderung der Persönlichkeit, chronische Schmerzen, ein stark eingeschränkter linker Arm sowie Sehstörungen mit Schwindel. Das Kammergericht erhöhte das Schmerzensgeld von 250.000 € auf insgesamt 300.000 €, weil sie als sehr junger Mensch besonders hart getroffen sei, und sprach zusätzlich laufende Renten für Pflege und Mehrbedarf zu. Den Verdienstausfall muss der Versicherer auf der Grundlage einer Laufbahn als Ärztin ersetzen, die sie ohne den Unfall wahrscheinlich eingeschlagen hätte.
Was das für Sie bedeutet
Je jünger der Verletzte ist, desto länger muss er mit den Folgen leben – das erhöht das Schmerzensgeld spürbar. Bei jungen Menschen lohnt es sich, den angestrebten Berufsweg mit Zeugnissen, Bewerbungen und Plänen zu belegen; das Gericht darf schätzen, welche Laufbahn ohne den Unfall wahrscheinlich gewesen wäre, auch wenn ihre Schulnoten für einen Studienplatz über den Numerus clausus nicht gereicht hätten. Pflege- und Fahrtkosten können als laufende Rente verlangt werden.
Entscheidung von 2023, Revision nicht zugelassen; Einzelfall.
Quelle: Landesrecht Berlin (Volltext)
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