Motorradunfall, Arm dauerhaft verkürzt: 95.000 € Schmerzensgeld

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.09.2025 – 7 U 43/25

Ein 41-jähriger selbstständiger Schwimmlehrer überholte 2021 mit dem Motorrad einen Transporter, als dieser ohne zu blinken und ohne doppelte Rückschau über eine durchgezogene Linie nach links abbog. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutung, Brüche von Brustwirbeln, Rippen und Brustbein, eine Lungenverletzung sowie einen offenen Oberarmbruch, der nach einem Implantatbruch erneut operiert werden musste. Der rechte Arm blieb um mehrere Zentimeter verkürzt und eingeschränkt beweglich, nach eigenen Angaben kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Das Landgericht sprach über die gezahlten 40.000 € hinaus weitere 55.000 € zu, insgesamt also 95.000 €, und verneinte eine Mithaftung des Motorradfahrers. Das Oberlandesgericht wies die Berufung der Versicherung als offensichtlich aussichtslos zurück.

Was das für Sie bedeutet

Bei der Höhe zählt, was ein Dauerschaden für Leben und Beruf des Verletzten bedeutet – ein verkürzter Arm wiegt bei einem Schwimmlehrer besonders schwer. Die Versicherung hatte behauptet, der Arm sei ausgeheilt – es lohnt sich, Dauerfolgen konkret zu belegen und dem Gericht zu zeigen, hier sah es sich den Arm selbst an. Beim Überholen eines Linksabbiegers haftet der Motorradfahrer nicht automatisch mit: Macht der Abbieger grobe Fehler, tritt die Betriebsgefahr des Motorrads ganz zurück.

Einzelfallentscheidung.

Quelle: Landesrecht Schleswig-Holstein (Volltext)

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