Oberlandesgericht München, Urteil vom 04.03.2021 – 24 U 1682/20
Ein 20-jähriger Motorradfahrer wurde 2015 bei einem Verkehrsunfall verletzt, für den die Gegenseite voll haftete. Sein linker Vor- und Mittelfuß wurde abgetrennt; nach Infektionen und mehreren Operationen musste der Unterschenkel unterhalb des Knies amputiert werden, außerdem war das Knie schwer verletzt. Er geht mit einer Prothese, muss nach etwa einem Kilometer pausieren, hat seinen Sport aufgegeben, und im Knie beginnt eine Arthrose. Das Oberlandesgericht erhöhte das Schmerzensgeld von 80.000 € auf 100.000 € und betonte, dass er noch am Anfang seiner Ausbildung und seines Erwachsenenlebens stand.
Was das für Sie bedeutet
Junge Verletzte müssen Jahrzehnte mit den Folgen leben – das wirkt sich deutlich auf die Höhe aus. Das Gericht berücksichtigt auch absehbare Verschlechterungen wie eine kommende Arthrose; bloß denkbare Folgen bleiben dagegen offen. Sichern Sie diese durch einen Antrag auf Feststellung der künftigen Ersatzpflicht ab.
Entscheidung von 2021, Revision nicht zugelassen; Einzelfall.
Quelle: Bayern.Recht (Volltext)
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